Was Sie für Ihr Bauvorhaben wissen müssen
Nachfolgende Informationen sind für Kunden mit Standard-Netzprodukten oder kalkulierten Anschlüssen.
Ein Netzanschluss verbindet das Erdgasversorgungsnetz mit der Erdgas-Installationsanlage in Ihrer Immobilie. Er beginnt an der Abzweigstelle der Versorgungsleitung und endet an der Hauptabsperreinrichtung, die zugleich die Übergabestelle von unserem Netz zu Ihrer Kundenanlage ist.
Zu einem Netzanschluss gehören auch ein Gasruckregelgerät sowie ein Gaszähler, welche auch innerhalb der Kundenanlage verbaut werden können.
Anschlussleitungen sind möglichst gradlinig und auf dem kürzesten Weg von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen. Die Leitungsführung ist so festzulegen, dass der Leitungsbau ungehindert möglich ist und die Trasse auf Dauer zugänglich bleibt. Eine nachträgliche Überbauung einer Anschlussleitung ist ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht zulässig. Das Lagern von Materialien sowie Pflanzungen über Anschlussleitungen sind ebenfalls nicht zulässig, wenn dadurch die Zugänglichkeit, die Betriebssicherheit oder die Reparaturmöglichkeit beeinträchtigt werden. In diesen Fällen ist eine Abstimmung mit der NBB vor Beginn der Arbeiten erforderlich.
Für Hauseinführungssysteme gelten besondere Anforderungen. In den Anschlusskosten für Standardnetzanschlüsse (bis DN50/d63) ist eine Einsparten-Hauseinführung für Keller bzw. Bodenplatte enthalten. Mehrspartenhauseinführungen sowie besondere Abdichtungssysteme gehören nicht zum Leistungsumfang der NBB und sind durch den Anschlussnehmer bauseits eingebaut bereitzustellen.
Bitte beachten Sie, das nur zugelassene Hauseinführungssysteme verwendet werden dürfen. Weitere Informationen zu den Hauseinführungssystemen können Sie den nachstehenden Informationen entnehmen. Die NBB empfiehlt die Hauseinführungssysteme der Firmen Hauff bzw. Doyma.
In Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten sind alle Anschlussleitungen und Betriebseinrichtungen der Wasser-, Strom-, Gas- oder Fernwärmeversorgung, der Abwasserentsorgung wie auch der Telekommunikation in einem eigenen Hausanschlussraum (abgekürzt HA-Raum oder HAR) unterzubringen.
In Gebäuden mit weniger als vier Wohnungen genügt eine Hausanschlusswand; in einem Einfamilienhaus eine Hausanschlussnische. Festgelegt ist dies in der DIN 18012 Hausanschlusseinrichtungen – Allgemeine Planungsgrundlagen. Ein eigener Raum hat den Vorteil, dass alle entsprechend den Vorgaben eingebauten Einrichtungen sicher bedient, gewartet und bei Bedarf repariert werden können. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Gewährleistung einer unterbrechungsfreien Energieversorgung sollten Sie folgende Hinweise nach DIN 18012 beachten:
Zwischen den Leitungen und Einrichtungen der einzelnen Versorgungsträger (zum Beispiel Erdgas, Strom und Wasser) sind Sicherheitsabstände von mindestens 30 Zentimetern einzuhalten. Für alle Installationen sind eine Erdung und ein Potenzialausgleich vorzusehen. Die nachstehende Illustration zeigt das Ausführungsbeispiel eines Hausanschlussraumes für ein Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten.

Bedingungen für Eigenleistungen auf kundeneigenen Grundstücken zur Herstellung eines Erdgas-Netzanschlusses.
Ausführung des Rohrgrabens für Hausanschlussleitungen bis d 63 PE
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