Netzzugangsinformationen

Das Gesamtnetz der NBB wird durch drei hydraulisch getrennte Teilnetze gebildet: 

  • Das Teilnetz Berlin erstreckt sich über das Konzessionsgebiet des Landes Berlin.  
  • Das Teilnetz Brandenburg umfasst das Gasnetz in den aufgelisteten Konzessionsgemeinden des Landes Brandenburg.  
  • Das Teilnetz Spree-Niederlausitz setzt sich aus den ebenfalls im Download aufgeführten, in den Ländern Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt gelegenen, Konzessionsgemeinden zusammen. 

Gesamtlänge des Gasnetzes in allen Konzessionsgebieten, Stand 31.12.2022

Anzahl der Hausanschlussleitungen in allen Konzessionsgebieten, Stand 31.12.2022

Verträge

Verträge

Die NBB hat auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung die vertraglichen Anforderungen zum Netzzugang nach dem neuen EnWG umgesetzt. Mit der Kooperationsvereinbarung verpflichten sich die Unternehmen der Netzwirtschaft zu einer umfassenden Zusammenarbeit bei der Durchführung von Gastransporten.

Im Download haben wir Ihnen den für den Netzzugang in den Teilnetzen der NBB erforderlichen Lieferantenrahmenvertrag inkl. Anlagen als Muster zum Download hinterlegt (Lieferantenrahmenvertrag nach KOV). Das als Anlage 2 zum Vertrag gehörende Kontaktdatenblatt steht Ihnen ebenfalls zum Download zur Verfügung. 

Nachfolgend haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt. 

Die Nutzung der Teilnetze der NBB erfolgt auf der Grundlage eines Lieferantenrahmenvertrags, der insbesondere die in der Kooperationsvereinbarung vereinbarten Allgemeinen Netzzugangsbedingungen beinhaltet. Dabei können Transportkunden davon ausgehen, dass alle Ausspeisepunkte in den Teilnetzen der NBB von den jeweils zugeordneten Marktgebieten erreichbar sind.

Der Transportkunde hat einen Bilanzkreisvertrag beim marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber abzuschließen bzw. zu benennen. 

Im Rahmen der Veröffentlichungspflichten des Netzbetreibers zum Standardlastprofilverfahren verwendet die NBB folgende verfahrensspezifische Parameter.

Download

Transparenzanforderungen an das SLP-Verfahren:

Verfahrensspezifische Parameter

 

 

Lieferantenwechsel

Grundlage für Lieferantenwechselprozesse ist die Anlage „Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas)“ zum Beschluss BK7-06-067 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007.  

Die in der GeLi Gas aufgeführten Fristen, Datenaustauschformate und Nachrichtentypen geben die Anforderungen an den Lieferantenwechsel der NBB für Gashändler wieder, wobei die NBB bemüht ist, bis zur vollständigen Umsetzung der Geschäftsprozesse für die Transportkunden pragmatische Lösungen zu finden. Die GeLi Gas finden Sie im Download.  

Die NBB führt die thermische Mengenabrechnung am Zähler des Endverbrauchers mit Hilfe eines vom Eichamt gemäß DVGW G 685 zertifizierten Abrechnungsprozesses in ihren Netzgebieten durch. Durch die tägliche Ermittlung eines Brennwertfaktors und der komplexen Berechnungsstruktur des Brennwertes wird NBB dem Transportkunden entsprechende Daten zur thermischen Mengenermittlung im Rahmen der Netzabrechnung übersenden.  

Download

Geschäftsprozesse im Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas)

GeLi Gas

 

 

Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

  • Die Rechnungslegung für Lastprofilkunden erfolgt in Form von monatlichen Abschlagszahlungen. 

 

  • Nach Ermittlung des Zählerstandes im Rahmen der rollierenden Ablesung sowie nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird eine Schlussrechnung über die Netzzugangsentgelte erstellt. Die auf Grund der monatlichen Abschlagszahlungen bereits geleisteten Zahlungen werden angerechnet. 

 

  • Die Rechnungslegung für leistungsgemessene Ausspeisepunkte und zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen aus diesem Vertrag erfolgt jeweils bis zum 10. Werktag des Kalendermonats auf Basis der durch Datenfernübertragung oder Ablesung gelieferten Vormonatsmessdaten. Nach Ablauf von 12 Monaten erfolgt eine Schlussrechnung auf Basis der tatsächlich gemessenen Mengen und der höchsten gemessenen Stundenleistung im Abrechnungsjahr. Die auf Grund der monatlichen Rechnungslegung geleisteten Zahlungen werden angerechnet. 

 

  • Die Rechnungen der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG (NBB) werden in Euro ausgestellt. Sie werden 10 Kalendertage nach Zugang beim Transportkunden fällig und sind ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto der NBB zu zahlen. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Eingang des Geldbetrags auf dem Konto des Netzbetreibers.  

 

  • Bei verspätetem Zahlungseingang werden ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gem. § 288 BGB in Rechnung gestellt.  

 

  • Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung sind unverzüglich, in jedem Fall jedoch spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungserhalt vorzubringen. Einwendungen hinsichtlich der Messergebnisse oder hinsichtlich von Fehlern, die vom Transportkunden ohne Verschulden nicht erkannt werden können, können auch nach Ablauf der oben genannten Frist unverzüglich vorgebracht werden, nachdem die einwendende Partei Kenntnis von dem Einwendungsgrund erlangt hat oder spätestens am Ende des folgenden Gaswirtschaftsjahres. 

 

  • Es kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Forderungen des Netzbetreibers aus dem Transportvertrag aufgerechnet werden. 

Sicherheitsleistung:

  • Anmeldebestätigung als Lieferer von Erdgas nach § 38 (3) EnergieStGDer Transportkunde hat zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der NBB dieser eine Bestätigung vom zuständigen Hauptzollamt über die Anmeldung des Transportkunden als Lieferer von Erdgas nach § 38 (3) EnergieStG vorzulegen. 

Messung und Ablesung

Die Ermittlung der transportierten Erdgasmengen und ggf. der Leistung erfolgt durch die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Messeinrichtungen am Ausspeisepunkt, die vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Eigentum und der Betreiberverantwortung des Netzbetreibers stehen. 

Das vom Gaszähler erfasste Volumen (in m³) wird unter Anwendung des DVGW-Arbeitsblattes G 685 „Gasmessung“ in der jeweils gültigen Fassung in Wärmemenge umgerechnet und in Rechnung gestellt. Die NBB übermittelt dem Transportkunden die zur Abrechnung seiner Lieferstellen benötigten Daten. 

Bei leistungsgemessenen Ausspeisepunkten erfolgt die Übermittlung der abrechnungsrelevanten Daten monatlich. NBB stellt für alle Verbrauchsstellen, die nach Definition (> 2,0 Mio. kWh p.a.) zu den leistungsgemessenen Ausspeisepunkten gehören und über Messwertregistriergeräte verfügen, zeitnah über ein Online-Portal vorläufige Lastgangdaten zur Verfügung. Eine tägliche Bereitstellung fernausgelesener und vorläufiger Messdaten wird von der NBB im Rahmen des derzeit technisch Möglichen zugesagt.

 

 

Zugang zum Messdatenportal

 

 

Für Ihre tägliche Bereitstellung fernausgelesener und vorläufiger Messdaten:

Zugang zum Messdatenportal

 

 

Preise für Sonderablesungen

Bei nicht leistungsgemessenen Ausspeisepunkten erfolgt die Ablesung einmal jährlich. Die Daten werden dem Transportkunden im Rahmen der Schlussrechnung zur Verfügung gestellt. Bei darüber hinaus gewünschten Sonderablesungen werden wir nachstehend genannte Preise berechnen.

Diese Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. 

Teilnetz Preis pro Sonderablesung
Berlin 18,20 €
Brandenburg 29,10 €
Spree-Niederlausitz 38,50 €

Nominierungen

Die NBB kann vom Transportkunden auf Grundlage des Lieferantenrahmenvertrages stündliche Nominierungen verlangen, sofern dies für die Abwicklung des Netzzuganges erforderlich ist. 

Die Kommunikation der Mengenanmeldungen und -bestätigungen erfolgt unter Verwendung vereinbarter Kommunikationsstandards mit geeigneten elektronischen Kommunikationsmitteln. 

Lastprofilverfahren in den Teilnetzen der NBB

Erfahren Sie mehr zum modernen Lastprofilverfahren der NBB Netzgesellschaft Berlin Brandenburg.

Die NBB setzt ein analytisches Lastprofilverfahren ein, welches auf Basis synthetischer Lastprofile und der analytischen Restlast bilanzkreisscharf die SLP-Ausspeisemengen berechnet. Die Beschreibung der Systematik dieses Verfahrens steht Ihnen rechts im Downloadbereich zur Verfügung.

Wetterstationen Für die jeweiligen Teilnetze der NBB gelten folgende Wetterstationen: 

  • Teilnetz Berlin: Wetterstation FU- Berlin Dahlem, WMO Kennung: 10381  

  • Teilnetz Brandenburg: Bildung der Temperatur aus dem arithmetischen Mittel der Wetterstationen Potsdam (WMO Kennung: 10379), Baruth (WMO Kennung: 10376), Genthin (WMO Kennung: 10365), Kyritz (WMO Kennung: 10267) und Berge (Kennung: F431)  

  • Teilnetz Spree-Niederlausitz: Wetterstation des Deutschen Wetterdienstes (DWD) Cottbus (WMO Kennung: 10496) 

Zuordnungsauflagen im Teilnetz Berlin

Im Teilnetz Berlin gelten Zuordnungsauflagen für bestimmte Ausspeisepunkte:  

Diese zwei Ausspeisepunkte können nur aus dem Marktgebiet GASPOOL versorgt werden:

  • HKW Lichterfelde  

  • HKW Charlottenburg  

Diese drei Ausspeisepunkte werden aus den zwei Marktgebieten GASPOOL und NetConnect Germany H-Gas versorgt: 

  • HKW Mitte  

  • HKW Klingenberg  

  • HKW Lichtenberg  

Zu den hier geltenden besonderen Versorgungsbedingungen informieren wir Sie gern auf Anfrage.  

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Transportkunden/Biogaseinspeisung