So einfach geht es zu Ihrem Netzanschluss

Wir bringen Sie ins Netz

Wichtige Informationen zum Gebäudeenergiegesetz

Bitte beachten Sie die wichtigen Informationen im Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG, auch Heizungsgesetz genannt).

Mehr erfahren

 

 

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Das Erdgas, mit dem Sie Ihre Wohnräume beheizen, Ihr Wasser erhitzen und vielleicht auch leckere Mahlzeiten kochen, kommt über das Gasnetz direkt bis zu Ihnen nach Hause. Das heißt: Mit einem Gasanschluss müssen Sie keinen Brennstoff lagern, und die Energie steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Für die Verbindung Ihrer Erdgas-Verbrauchsanlage mit dem Erdgasnetz benötigen Sie einen Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz der NBB, den sogenannten Netzanschluss.

Die NBB ist verantwortlich für den Betrieb des Gasverteilnetzes in Berlin, weiten Teilen der Bundesländer Brandenburg sowie Sachsen und Sachsen-Anhalt. Als Netzbetreiberin warten und betreiben wir das Erdgasnetz nicht nur, wir kümmern uns auch um seinen Ausbau und erbringen mit der Herstellung von Netzanschlüssen (Hausanschlüssen) eine direkte Dienstleistung für die Menschen in der Region.

Mit dem Kundenanschlussportal bequem Ihre (Netz)Anschlüsse organisieren

Unser Kundenanschlussportal hilft Ihnen, Ihre Anfragen und die Fortschritte zur Herstellung von neuen bzw. die Änderung von bestehenden Anschlüssen oder von Erschließungen im Blick zu behalten. Machen Sie es sich leichter und stellen Sie Ihre Anfrage im Kundenanschlussportal!

Übergeben Sie uns die benötigten Unterlagen, wie:

  • Pläne,
  • Vollmachten,
  • Skizzen oder
  • Ihre Fotos und
  • alle vertragsrelevanten Angaben

einfach digital und verfolgen Sie die Bearbeitung des Vorgangs bequem mit denen im Portal hinterlegten Statusmitteilungen. Sie werden zu jeder Statusänderung von uns informiert! Die vollständige Kommunikation und alle vertragsrelevanten Unterlagen stehen dort zur Verfügung. Das ist unser Service!

Sie möchten mehrere Anfragen bearbeiten? Kein Problem. Sie können die Anfragen parallel vornehmen und jede Anfrage einzeln verfolgen. In der Übersicht der Anfragen finden Sie alle benötigten Vorgangsinformationen.

Was Neukunden wissen müssen

Haus- bzw. Netzanschlüsse für Erdgas sind die Lebensadern für die Versorgung Ihrer Immobilie. Planen Sie daher Ihren Anschluss frühzeitig ein, um diesen rechtzeitig zu erhalten. Ihr Interesse an einem Erdgas-Netzanschluss ist nun geweckt und Sie möchten wissen, welchen Service die NBB Ihnen bieten kann? Nutzen Sie unser Kundenanschlussportal und wählen Sie unter der Vorgangsart die Herstellung eines neuen Anschlusses aus. Bitte beachten Sie auch unsere Technischen Hinweise zur Bauausführung sowie zur Verwendung von geeigneten Hauseinführungssystemen.

 

 

Für unsere bestehenden Anschlusskunden

Sie verfügen bereits über einen Anschluss und wollen diesen ändern lassen, zum Beispiel, weil Sie eine Überbauung der Anschlussleitung planen oder Sie die Anschlussleistung ändern bzw. den Anschluss trennen lassen möchten? In unserem Kundenanschlussportal wählen Sie unter der Vorgangsart die Änderung eines bestehenden Anschlusses aus.

Organisieren Sie Ihren Netzanschluss

Unser Kundenanschlussportal hilft Ihnen, Ihre Anfragen und die Fortschritte zur Herstellung von neuen bzw. die Änderung von bestehenden Anschlüssen oder von Erschließungen im Blick zu behalten. Machen Sie es sich leichter und stellen Sie Ihre Anfrage im Kundenanschlussportal!

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Standardnetzanschlüsse
Telefon: 030 81876-1540
Telefax: 030 81876-1309

 

 

Die Schritte zum Erdgas-Netzanschluss

1. IM NETZGEBIET DER NBB?

Prüfen Sie mit der PLZ-Suche, ob sich Ihr Grundstück im Netzgebiet der NBB befindet. Sollte Ihr PLZ-Gebiet nicht aufgeführt sein, so ist die NBB möglicherweise nicht für die Herstellung Ihres Netzanschlusses verantwortlich.

 

 

 

2. ANGABEN UND DOKUMENTE ZU IHREM NETZANSCHLUSS

Wer kann mich hierbei unterstützen?
Damit Sie alle technischen Angaben in der Anfrage korrekt ausfüllen, lassen Sie sich am besten von Ihrem Gasinstallateur beraten. Die technischen Erfordernisse sowie die Anschlussleistung des Netzanschlusses hängen unter anderem von der Art des Heizungssystems ab, mit dem Sie Ihre Immobilie versorgen möchten. Ist beispielsweise die Angabe zur Anschlussleistung, die auch als Kapazität bezeichnet wird, zu niedrig, so kann später ein funktionierender Betrieb Ihres Anschlusses eventuell nicht gewährleistet werden.  

Einen Gasinstallateur finden Sie zum Beispiel über die Installateursuche. Alle dort aufgeführten Installateure besitzen die erforderliche Zulassung als Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) der NBB. 

Welche Unterlagen sind von mir zu übergeben?
Zusammen mit der Anfrage senden Sie uns bitte einen maßstäblichen Lageplan des zu versorgenden Gebäudes sowie einen Grundrissplan mit der Kennzeichnung des Anschlussraumes im Erd- bzw. im Untergeschoss. Bitte geben Sie uns alle Details zur gewünschten Erdgas-Versorgung und die gewünschte Lage sowie der Durchführung der Erdgasleitung in das Gebäude an.  

Die NBB prüft anhand Ihrer Angaben die Versorgbarkeit des Anschlusses und stimmt mit Ihnen ab, welche Anschlussvariante für Ihre Immobilie am besten geeignet ist. Zur Prüfung gehört unter anderem, ob das Erdgasnetz die von Ihnen gewünschte Anschlussleistung an diesem Ort bereitstellen kann bzw. welche besonderen Maßnahmen für die Herstellung des Netzanschlusses zu erbringen sind. Sind alle technischen Fragen geklärt, erhalten Sie von uns die Angebotsunterlagen zur Herstellung Ihres Erdgas-Netzanschlusses.   

3. UNSER ANGEBOTSUNTERLAGEN – IHR AUFTRAG

Welche Unterlagen erhalte ich von der NBB?
Unsere Angebotsunterlagen enthalten alle erforderlichen Vertragsangaben sowie die benötigten gesetzlichen Grundlagen und die Informationen zum weiteren Ablauf. Denn Ordnung muss sein: Für das Vertragsverhältnis gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NBB sowie die NDAV (Niederdruckanschlussverordnung oder Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck) und die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV der NBB.  

Was muss ich als Kunde nun tun?
Mit Übergabe der von Ihnen unterzeichneten Angebotsunterlagen geben Sie uns den Auftrag, den Netzanschluss zu realisieren. Wir werden die von Ihnen übergebenen Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen und hierbei sicherstellen, dass alle Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten des mit Erdgas zu versorgenden Grundstückes die Zustimmung zur Herstellung des Netzanschlusses mit ihrer Unterschrift erteilt haben. Sollten noch Unterschriften fehlen, so werden wir Sie bitten, diese Unterschriften zu ergänzen. Insbesondere bei einem Gemeinschaftseigentum, zum Beispiel bei einem gemeinsamen Flurstück mit mehreren Gebäuden oder verschiedenen Grundstückseigentümern, ist die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich. Sind alle Angaben korrekt enthalten, so bestätigen wir Ihnen den Vertragsabschluss.  

 Wir bitten Sie zu beachten, dass diese Bestätigung vorbehaltlich ggf. weiterer behördlicher Genehmigungen sowie zusätzlich, bei erforderlicher Nutzung weiterer privater Grundstücke, vorbehaltlich der Zustimmung der betreffenden Grundstückseigentümer gilt.  

Warum steht der Auftrag unter einem Vorbehalt ?
Ist beispielsweise zusätzlich zum Netzanschluss die Herstellung einer Erdgas-Versorgungsleitung erforderlich, so wird die NBB nach der Bestätigung des Auftrages mit der Planung der Versorgungsanlagen beginnen und sich hierbei mit den betreffenden anderen Leitungsverwaltungen abstimmen, bzw. die benötigten Genehmigungen bzw. Zustimmungen einholen. Sofern weitere private bzw. sogenannte fiskalische oder öffentliche Grundstücke zur Leitungsverlegung genutzt werden sollen, wird die NBB im Auftrag des Netzeigentümer die Sicherung der Leitungsrechte zur dauerhaften Nutzung prüfen und bei Erfordernis die wegerechtlichen Vereinbarungen abschließen.

Im Einzelfall kann es jedoch vorkommen, dass der NBB die Nutzung der Grundstücke von Dritten verwehrt bleibt bzw. eine behördliche Genehmigung nicht oder nur mit Auflagen erteilt wird. In diesen Fällen wird die NBB eine alternative Leitungstrasse unter Wahrung der wirtschaftlichen Interessen prüfen. Sollte keine alternative Leitungstrasse bestehen oder kann diese ebenfalls nicht mit den Eigentümern zur Nutzung vereinbart bzw. behördlich genehmigt werden, so kann die NBB den Auftrag zur Herstellung des Netzanschlusses leider nicht ausführen. 

4. HINWEISE FÜR DIE PLANUNG UND BAUAUSFÜHRUNG

Ihre Auftragserteilung
Nach Eingang und Verarbeitung Ihres Auftrages erhalten Sie von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung. In dieser ist der weitere Ablauf beschrieben. Bitte beachten Sie, dass die NBB ggf. notwendige Genehmigungen von den zuständigen Straßen- und Grünflächen- bzw. Tiefbauämtern und ggf. die Zustimmung weiterer Eigentümer von privaten zu nutzenden Grundstücken einholen muss. 

Sofern die NBB das Verteilungsnetz erweitern bzw. ertüchtigen muss (Herstellung von Versorgungsleitungen im öffentlichen Straßenraum) ist eine Planung mit Abstimmung aller betroffenen Leitungsverwaltungen vorzunehmen. Die Erteilung von Genehmigungen sowie die Planung von öffentlichen Leitungsanlagen können in Einzelfällen mehrere Wochen betragen. Gern versuchen wir Ihren angegebenen Wunschtermin, unter Beachtung zuvor stehender Bedingung, zu berücksichtigen. 

Terminkoordination und Vorbereitungen
Nach Abschluss des Planungs- und ggf. des Genehmigungsverfahrens erhalten Sie vom bauausführenden Rohrleitungsbauunternehmen (RBU) ein gesondertes Anschreiben zur Terminkoordination. Bitte nehmen Sie die Terminabstimmung unmittelbar und direkt mit dem RBU vor. Beachten Sie auch, dass Termine in den Wintermonaten aufgrund der Witterung nur unter Vorbehalt vergeben werden können. 

Ihre Vorleistungen 
Die nachstehenden Leistungen sind durch den Anschlussnehmer vor dem Ausführungstermin zu prüfen und ggf. vorzunehmen: 

  • der Trassenverlauf muss vollständig beräumt und der Hauseinführungspunkt (Keller/ Bodenplatte) muss frei zugänglich sein,
  • es dürfen sich keine Baugerüste, Container, Materiallagerungen etc. auf der Leitungstrasse befinden, welche die Ausführungsarbeiten behindern,
  • um während der Bauausführung Beschädigungen an den unterirdischen Leitungen auf Ihrem Grundstück zu vermeiden, teilen Sie dem ausführenden RBU bitte die Lage von auf Ihrem Grundstück verlegten Leitungen, wie Abwasser, Wasser, Strom, Beleuchtung, Klingel, Regenentwässerung bzw. Gartenwasser in Form einer Skizze vor Baubeginn mit,
  • der Anschlussraum muss zur Sicherung vor unbefugtem Zutritt und Zugriff verschließbar sein (im Neubau müssen Fenster und Türen verschließbar eingebaut sein),
  • für den Einbau der Hauseinführung sowie den notwendigen Gasarmaturen ist im Gebäude ein ausreichender Montageraum freizuhalten (min. 1,8 m Höhe, sowie 1,2 m Tiefe).

Anschlüsse für Neubauten ohne Keller (Bodenplatte) 
Bei Neubauten ohne Keller (Bodenplatte) kann, nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem bauausführenden RBU, ein kostenlos bereitgestellter Leerrohrbogen für die Sparte Erdgas inkl. einer genauen Einbauanleitung zur Verfügung gestellt werden. Beim Einbau dieses Leerrohrbogens sind die entsprechenden Vorgaben zwingend zu beachten. 
Alternativ können bauseits auch eine zertifizierte Mehr- bzw.  Einsparten-Hauseinführung in die Bodenplatte eingebaut werden. Die NBB empfiehlt die Bauherrenpakete der Firmen Hauff  bzw. Doyma.

Anschlüsse für Neubauten mit Keller 
Bei einem Neubau mit Keller teilen Sie dem ausführenden RBU bitte mit, ob die Verlegung der Medien in einer bauseits vorbereiteten Mehr- oder Einsparten-Hauseinführung bzw. einer bereits bauseits eingebauten Ringraumdichtung erfolgen soll. Ringraumdichtungen sind erforderlich, sofern eine erhöhte Anforderung an den Schutz vor eindringendem Wasser (Wassereinwirkungsklassen nach DIN 18533) besteht. Diese Anforderung wird durch Ihren Architekten bzw. Ihren Haushersteller definiert. 

Anschlüsse für Bestandsgebäude 
Bei Bestandsgebäuden erfolgt der Einbau einer Hauseinführungskombination in der Regel mittels einer Kernbohrung durch das Mauerwerk und die Abdichtung des Ringspaltes durch das RBU. 

Allgemeine Hinweise zur Bauausführung
Grundsätzlich werden Netzanschlüsse durch die NBB oder durch ein von der NBB beauftragtes RBU in offener Bauweise (Rohrgraben) hergestellt. Dem Wunsch nach einer möglichst grabenlosen Verlegung kann nur im Einzelfall und nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten entsprochen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Ausführung einer grabenlosen Herstellung des Netzanschlusses besteht grundsätzlich nicht. 

Die Entscheidung zur grabenlosen Herstellung erfolgt stets vor Ort und ausschließlich nach abschließender Beurteilung durch das bauausführende RBU und nur, soweit:

  •  unter dem Gebäude, in der Flucht der geplanten Trassenführung, keine Mauerreste bzw. Abbruch/ Schutt oder andere große Hindernisse vorhanden sind,
  • sich im Trassenbereich keine tragenden Fundamente, Medienleitungen (zum Beispiel Informations-, Strom- und Wasserleitungen) oder auch Wurzelwerk der vorhandenen Vegetation befinden,
  • bei gewünschtem Einsatz der Zappo-Technik die Einführung ins Gebäude nicht besonderen Anforderungen an die Wassereinwirkung nach DIN 18533 genügen muss und
  • die Einführung ausschließlich in einem Kellerraum erfolgt, der an allen Seiten durch darüber liegende Gebäude bzw. Gebäudeteile überdeckt ist (zum Beispiel innenliegender Teilkeller).

Bauausführung in Zappo-Technik
Die Einzelfallentscheidung über den Einsatz dieser besonderen Bauausführung trifft das bauausführende Unternehmen in Abstimmung mit der NBB. Durch die entstehende Öffnung kann ein Schutzrohr mit einer pressluftgetriebenen „Erdrakete“ auf einer im Vorfeld festgelegten Trasse durch das Erdreich bis zur Grundstücksgrenze gepresst und nach Verlegung des Gasrohres im Bereich der Gebäudedurchführung dauerhaft abgedichtet werden. Das Verfahren ist hierbei nur für Erdgas-Netzanschlussleitungen zugelassen, die eine Nennweite von maximal DN25/d32 nicht überschreiten. Die Ausführung in Zappo-Technik erfolgt jedoch erst nach Abschluss einer Zusatzvereinbarung, in der der Anschlussnehmer das RBU von der Haftung für unmittelbare Schäden und Folgeschäden, die aufgrund von fehlerhaften oder unzutreffenden Informationen auftreten könnten, freistellt.

Hinweise für den Betrieb der Anschlussleitung
Überbauung von Erdgas-Netzanschlüssen und das Bepflanzen des Trassenverlaufes mit Bäumen oder tiefwurzelnden Pflanzen sind innerhalb eines einzuhaltenden Schutzstreifens von 2 m (Mittellage der Anschlussleitung) nicht zulässig. Der Trassenverlauf muss dauerhaft für ggf. erforderliche Wartungs- und Reparaturaufgaben zugänglich bleiben.
 

5. INBETRIEBSETZUNG

Ab wann kann der Netzanschluss mit Erdgas genutzt werden?
Der von Ihnen beauftragte Gasinstallateur muss für die Bereitstellung des entsprechenden Gaszählers einen Inbetriebsetzungsantrag bei der NBB stellen, in dem dieser unter Angabe der installierten Nennwärmebelastung bestätigt, dass die von ihm errichtete Gasanlage den geltenden Regeln der Technik entspricht, die Zustimmung des Bezirksschornsteinfegers erhalten hat und betriebsfähig ist. Die Zählergröße des erforderlichen Gaszählers wird anhand des vom Installateur ausgelegten Leistungsbedarfs ausgewählt.

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Glossar

Sie wissen nicht was Odorierung, PE-Relining oder RLM ist? Wir klären Sie gerne auf! Deshalb haben wir an dieser Stelle Wissenswertes und Informatives für Sie zusammengetragen.

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Ob Leistungsauskünfte, Bedingungen oder Informationen zum Netzanschluss - wichtige Download-Dokumente haben wir im Download-Center für Sie zusammengestellt.