Grundzustständiger Messstellenbetreiber

Technik

NBB als Grundmessstellenbetreiber und Grundmessdienstleister

Der Messstellenbetreiber bestimmt Art, Zahl und Größe von Mess- und Steuereinrichtungen. Die Rollen Messstellenbetreiber und Messdienstleister können auseinanderfallen. In einem solchen Fall führt der Messdienstleister die Messung durch und sorgt dafür, dass eine einwandfreie Messung der entnommenen Energie sowie die form- und fristgerechte Datenübertragung an den Netzbetreiber gewährleistet sind.

Hat der Anschlussnutzer keinen Dritten für den Messstellenbetrieb und / oder die Messdienstleistung beauftragt, bzw. bei Ausfall eines Dritten übernimmt die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg die Rolle des Grundmessstellenbetreibers und -dienstleisters. So gewährleisten wir zu jederzeit sowohl den ordnungsgemäßen Betrieb als auch die Messung der Einrichtung.

Messstellenbetreiberwechsel

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und das darin enthaltene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) machte eine Anpassung der bestehenden Rahmenverträge notwendig. Das MsbG enthält umfangreiche Vorgaben zum Inhalt von Messstellenverträgen. Zugleich ersetzt das MsbG die §§ 21b-21i Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Messzugangsverordnung (MessZV).

In diesem Zusammenhang gelten für Strom BK6-17-042 und für Gas BK7-17-026 - neue Messstellenbetreiberrahmenverträge. Strom- und Gasnetzbetreiber sind verpflichtet, den Messstellenbetreiberrahmenvertrag zu veröffentlichen und allen Messstellenbetreibern den Abschluss dieses Vertrages entsprechend der festgelegten Regelungen zu ermöglichen.

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