Grundverorgung
Information zur Grundversorgung mit Energie in Berlin und Brandenburg
Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird alle drei Jahre geprüft, welches Energieunternehmen in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Haushaltskunden versorgt. Dieses Unternehmen wird dann als sogenannter Grundversorger festgelegt.
Für die Strom- und Gasnetze, die von der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG betrieben werden, wurden die folgenden Grundversorger für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 bestimmt:
Für das Netzgebiet Berlin:
GASAG AG, EUREF-Campus 23–24, 10829 Berlin
Für die Netzgebiete Brandenburg und Spree-Niederlausitz:
EMB Energie Brandenburg GmbH, Büdnergasse 1, 14552 Michendorf
Diese Festlegung erfolgt auf Basis gesetzlicher Vorgaben (§ 36 Abs. 2 EnWG) und dient der Transparenz sowie der Sicherstellung einer zuverlässigen Energieversorgung für alle Haushalte.