In Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten sind alle Anschlussleitungen und Betriebseinrichtungen der Wasser-, Strom-, Gas- oder Fernwärmeversorgung, der Abwasserentsorgung wie auch der Telekommunikation in einem eigenen Hausanschlussraum (abgekürzt HA-Raum oder HAR) unterzubringen.
In Gebäuden mit weniger als vier Wohnungen genügt eine Hausanschlusswand; in einem Einfamilienhaus eine Hausanschlussnische. Festgelegt ist dies in der DIN 18012 Hausanschlusseinrichtungen – Allgemeine Planungsgrundlagen. Ein eigener Raum hat den Vorteil, dass alle entsprechend den Vorgaben eingebauten Einrichtungen sicher bedient, gewartet und bei Bedarf repariert werden können. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Gewährleistung einer unterbrechungsfreien Energieversorgung sollten Sie folgende Hinweise nach DIN 18012 beachten:
- Anschlussräume müssen trocken, begehbar, belüftbar und frostfrei sein,
- diese müssen an der Hausaußenwand liegen und über allgemein zugängliche Räume, zum Beispiel Flure, Treppenhäuser, Kellergänge oder direkt von außen erreichbar sein,
- dies dürfen nicht als Durchgang zu weiteren Räumen dienen und
- die Hauptabsperreinrichtung (HAE) muss jederzeit zugänglich und bedienbar sein.
Für alle Installationen sind eine Erdung und ein Potenzialausgleich vorzusehen. Die nachstehende Illustration zeigt das Ausführungsbeispiel eines Hausanschlussraumes für ein Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten.