Voraussichtliche Netzentgelte 2025
Hier können Sie sich über die gültigen Entgelte für die Netznutzung informieren.
Die ab dem 01.01.2025 voraussichtlich geltenden Netzentgelte für das Gesamtnetzgebiet der NBB inklusive Kostenwälzung finden Sie nachstehend.
Netzentgelte
Hier können Sie sich über die gültigen Entgelte für die Netznutzung informieren.
Die ab dem 01.01.2024 geltenden Netzentgelte für das Gesamtnetzgebiet der NBB inklusive Kostenwälzung finden Sie nachstehend.
Download Netzentgelte
- Preisblatt für Netzentgelte im Gesamtnetzgebiet der NBB 2024 ( PDF , 180 KB )
- Preisblatt für Netzentgelte im Gesamtnetzgebiet der NBB 2023 ( PDF , 191 KB )
- Preisblatt für Netzentgelte im Gesamtnetzgebiet der NBB 2022 ( PDF , 290 KB )
Netzentgelte für Sonderformen
Abweichend zu den Vorgaben des § 18 GasNEV kann in Einzelfällen zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus ein gesondertes Netzentgelt (nach § 20 Abs. 2 GasNEV) auf Grundlage der konkret erbrachten gaswirtschaftlichen Leistung berechnet werden, ein sog. Sondernetzentgelt. Durch die Gewährung eines Sondernetzentgelts soll die Errichtung volkswirtschaftlich ineffizienter, doppelter Leitungsinfrastrukturen in Form von Direktleitungen, die keinen Zuwachs von Kapazitäten bewirken, vermieden werden.
Die ab dem 01.01.2025 voraussichtlich geltenden Sonderformen im Gesamtnetzgebiet der NBB können Sie nachfolgend als PDF-Datei herunterladen.
Die ab dem 01.01.2024 geltenden Sonderformen im Gesamtnetzgebiet der NBB können Sie nachfolgend als PDF-Datei herunterladen.
- Preisblatt für Sonderformen im Gesamtnetzgebiet der NBB 2024 ( PDF , 175 KB )
- Preisblatt für Sonderformen im Gesamtnetzgebiet der NBB 2023 ( PDF , 175 KB )
- Preisblatt für Sonderformen im Gesamtnetzgebiet der NBB 2022 ( PDF , 174 KB )
Wichtiger Hinweis für Sonderentgelte ab 2023
Die Bundesnetzagentur hat im April 2021 einen neuen Leitfaden zur Ermittlung von Sonderentgelten veröffentlicht. Ziel ist die Schaffung einer verlässlichen und bundesweit einheitlichen Vorgehensweise in Zusammenhang mit der Ermittlung der Sondernetzentgelte. Die Vorgaben sollen dabei künftig für alle zu vereinbarenden Sonderentgelte Wirkung entfalten (nach Veröffentlichung des Leitfadens).
Die BNetzA stellt klar, das der Ausweis eines Sondernetzentgelts einen Ausnahmetatbestand darstellt und ist daher an strenge Kriterien zu knüpfen. Netzbetreiber bzw. Industriekunden, die ein Sonderentgelt bei der NBB beantragen möchten, müssen folgende Unterlagen einreichen:
- Erklärung des Petenten
- Unterlagen/Nachweise die glaubhaft machen, dass ein Direktleitungsbau droht.
In diesem Zusammenhang hat die BNetzA in ihrem Leitfaden "Mindestanforderungen der beizubringenden Unterlagen" bestimmt (siehe Seite 7, Leitfaden BNetzA).
Diese sind:
Die o.g. Unterlagen sind vorzulegen, damit die NBB die Voraussetzungen für Einräumung eines Sonderentgeltes prüfen kann. Sollte ein Sondernetzentgelt beginnend
ab dem Geschäftsjahr 2023 beantragt werden, sind die genannten Unterlagen bis spätestens 30.04.2022 bei der NBB einzureichen.
Dieser Termin ist notwendig, um fristgerecht zum 15.10.2022 die Netzentgelte/Sondernetzentgelte veröffentlichen zu können. Unterlagen, die nach dieser Frist bei der NBB eintreffen, können erst für die Netzentgeltbildung 2024 berücksichtigt werden.
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