Netzentgelte

Voraussichtliche Netzentgelte 2025

Hier können Sie sich über die gültigen Entgelte für die Netznutzung informieren.  

Die ab dem 01.01.2025 voraussichtlich geltenden Netzentgelte für das Gesamtnetzgebiet der NBB inklusive Kostenwälzung finden Sie nachstehend.

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Die ab dem 01.01.2024 geltenden Netzentgelte für das Gesamtnetzgebiet der NBB inklusive Kostenwälzung finden Sie nachstehend.

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Netzentgelte für Sonderformen

Abweichend zu den Vorgaben des § 18 GasNEV kann in Einzelfällen zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus ein gesondertes Netzentgelt (nach § 20 Abs. 2 GasNEV) auf Grundlage der konkret erbrachten gaswirtschaftlichen Leistung berechnet werden, ein sog. Sondernetzentgelt. Durch die Gewährung eines Sondernetzentgelts soll die Errichtung volkswirtschaftlich ineffizienter, doppelter Leitungsinfrastrukturen in Form von Direktleitungen, die keinen Zuwachs von Kapazitäten bewirken, vermieden werden.

Die ab dem 01.01.2025 voraussichtlich geltenden Sonderformen im Gesamtnetzgebiet der NBB können Sie nachfolgend als PDF-Datei herunterladen.

Die ab dem 01.01.2024 geltenden Sonderformen im Gesamtnetzgebiet der NBB können Sie nachfolgend als PDF-Datei herunterladen.

Wichtiger Hinweis für Sonderentgelte ab 2023

Die Bundesnetzagentur hat im April 2021 einen neuen Leitfaden zur Ermittlung von Sonderentgelten veröffentlicht. Ziel ist die Schaffung einer verlässlichen und bundesweit einheitlichen Vorgehensweise in Zusammenhang mit der Ermittlung der Sondernetzentgelte. Die Vorgaben sollen dabei künftig für alle zu vereinbarenden Sonderentgelte Wirkung entfalten (nach Veröffentlichung des Leitfadens).

Die BNetzA stellt klar, das der Ausweis eines Sondernetzentgelts einen Ausnahmetatbestand darstellt und ist daher an strenge Kriterien zu knüpfen. Netzbetreiber bzw. Industriekunden, die ein Sonderentgelt bei der NBB beantragen möchten, müssen folgende Unterlagen einreichen:                         

  1. Erklärung des Petenten
  2. Unterlagen/Nachweise die glaubhaft machen, dass ein Direktleitungsbau droht.


In diesem Zusammenhang hat die BNetzA in ihrem Leitfaden "Mindestanforderungen der beizubringenden Unterlagen" bestimmt (siehe Seite 7, Leitfaden BNetzA).

Diese sind:                                

  • nach den Vorgaben dieses Leitfadens und mittels des von der Regulierungsbehörde im Internet bereitsgestellten Kalkulationstools angefertigte Investitionsrechnung (befülltes Kalkulationstool mit den geplanten Investitionskosten und den jeweiligen Kalkulationsparametern) 
                                    
  • die Verpflichtung des Petenten über den gesamten Zeitraum, den er im Rahmen seiner Investitionsrechnung als Nutzungsdauer ansetzt, das Sonderentgelt zu zahlen (Abschluss einer Sondernetzentgeltvereinbarungen)  
                                     
  • eine Darstellung der Leistungs- und Arbeitswerte (historische Verbrauchsdaten bzw. Prognosewerte)
                                   
  • die Berechnung der aktuellen und zukünftigen vorgelagerten Netzkosten
                                    
  • eine Netzkarte mit Trassenverlauf  
                                     
  • Machbarkeitsstudien und Pläne, einschließlich der Darlegung, dass die kapazitativen Gegebenheiten eine unmittelbare Versorgung des Petenten ermöglichen
     
  • sowie der Darstellung, dass sämtliche tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die konkrete Durchführung eines Direktleitungsbau erfüllt werden können (zum Beispiel hinsichtlich etwaiger Wegenutzungsrechte oder der Erfüllung umweltrechtlicher Auflagen)
                                        
  • Angebote von Ingenieurbüros
                                      
  • Nachweise über die ernsthafte Kontaktaufnahme zu dem vorlagerten Netzbetreiber, an dessen Netz sich der Petent mit der Direktleitung anschließen würde
     
  • Nachweise über die konkrekte Möglichkeit der Finanzierung


Die o.g. Unterlagen sind  vorzulegen, damit die NBB die Voraussetzungen für Einräumung eines Sonderentgeltes prüfen kann. Sollte ein Sondernetzentgelt beginnend
ab dem Geschäftsjahr 2023 beantragt werden, sind die genannten Unterlagen bis spätestens 30.04.2022 bei der NBB einzureichen.

Dieser Termin ist notwendig, um fristgerecht zum 15.10.2022 die Netzentgelte/Sondernetzentgelte veröffentlichen zu können. Unterlagen, die nach dieser Frist bei der NBB eintreffen, können erst für die Netzentgeltbildung 2024 berücksichtigt werden.

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Cornelius Baumann
Sonderentgelte

Themenverantwortlicher Marktpartnerkoordination
Telefon: 030 81876-1382

BNetzA zu Sondernetzentgelten

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