Technische Hinweise

Vorgaben zur Errichtung eines Netzanschlusses

Was Sie für Ihr Bauvorhaben wissen müssen

Nachfolgende Informationen sind für Kunden mit Standard-Netzprodukten oder kalkulierten Anschlüssen.

Informationen für Bauherr*innen

Alles, was Sie für die Herstellung Ihres Erdgas-Netzanschlusses benötigen, von der Anfrage bis zur Inbetriebsetzung, haben wir in dieser Broschüre für Sie zusammengestellt.

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Ein Netzanschluss verbindet das Erdgasversorgungsnetz mit der Erdgas-Installationsanlage in Ihrer Immobilie. Er beginnt an der Abzweigstelle der Versorgungsleitung und endet an der Hauptabsperreinrichtung, die zugleich die Übergabestelle von unserem Netz zu Ihrer Kundenanlage ist.

Zu einem Netzanschluss gehören auch ein Gasdruckregelgerät sowie ein Gaszähler, welche auch innerhalb der Kundenanlage verbaut werden können.

Anschlussleitungen sind möglichst gradlinig und auf dem kürzesten Weg von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen. Die Leitungsführung ist so festzulegen, dass der Leitungsbau ungehindert möglich ist und die Trasse auf Dauer zugänglich bleibt. Eine nachträgliche Überbauung einer Anschlussleitung ist ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht zulässig. Das Lagern von Materialien sowie Pflanzungen über Anschlussleitungen sind ebenfalls nicht zulässig, wenn dadurch die Zugänglichkeit, die Betriebssicherheit oder die Reparaturmöglichkeit beeinträchtigt werden. In diesen Fällen ist eine Abstimmung mit der NBB vor Beginn der Arbeiten erforderlich.

Für Hauseinführungssysteme gelten besondere Anforderungen. Bitte beachten Sie, das nur zugelassene Hauseinführungssysteme verwendet werden dürfen. Die NBB empfiehlt hierzu die Bauherrenpakete der Hersteller Hauff bzw. Doyma. Weitere Informationen zu den Hauseinführungssystemen können Sie den nachstehenden Informationen entnehmen. Mehrspartenhauseinführungen sowie besondere Abdichtungssysteme sind durch den Anschlussnehmer bauseits eingebaut bereitzustellen.

Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V.

Hauff-Technik GmbH & Co. KG



DOYMA GmbH & Co



In Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten sind alle Anschlussleitungen und Betriebseinrichtungen der Wasser-, Strom-, Gas- oder Fernwärmeversorgung, der Abwasserentsorgung wie auch der Telekommunikation in einem eigenen Hausanschlussraum (abgekürzt HA-Raum oder HAR) unterzubringen.

In Gebäuden mit weniger als vier Wohnungen genügt eine Hausanschlusswand; in einem Einfamilienhaus eine Hausanschlussnische. Festgelegt ist dies in der DIN 18012 Hausanschlusseinrichtungen – Allgemeine Planungsgrundlagen. Ein eigener Raum hat den Vorteil, dass alle entsprechend den Vorgaben eingebauten Einrichtungen sicher bedient, gewartet und bei Bedarf repariert werden können. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Gewährleistung einer unterbrechungsfreien Energieversorgung sollten Sie folgende Hinweise nach DIN 18012 beachten:

  • Anschlussräume müssen trocken, begehbar, belüftbar und frostfrei sein,
  • diese müssen an der Hausaußenwand liegen und über allgemein zugängliche Räume, zum Beispiel Flure, Treppenhäuser, Kellergänge oder direkt von außen erreichbar sein,
  • dies dürfen nicht als Durchgang zu weiteren Räumen dienen und
  • die Hauptabsperreinrichtung (HAE) muss jederzeit zugänglich und bedienbar sein.

Für alle Installationen sind eine Erdung und ein Potenzialausgleich vorzusehen. Die nachstehende Illustration zeigt das Ausführungsbeispiel eines Hausanschlussraumes für ein Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten.

Illustration Hausanschlussraum

 

 

Bedingungen für Eigenleistungen auf kundeneigenen Grundstücken zur Herstellung eines Erdgas-Netzanschlusses.

Ausführung des Rohrgrabens für Hausanschlussleitungen bis d 63 PE

 

  • Das Kopfloch für die Hauseinführung am Gebäude muss bis zu einer Leitungsstärke von d63 PE /DN 50  folgende Abmessungen aufweisen (Tiefe, Breite, Länge in m): 1,00 x 1,20 x 1,50.
  • Der Abstand zu anderen Rohrleitungen und Medienträgern muss mindestens 0,40 m betragen.
  • Für befahrbare Wege und Straßen wird eine Rohrdeckung von mindestens 0,80 m benötigt, d.h., die Grabentiefe muss in der Regel 0,90 m betragen.
  • Zum Leistungsumfang des Anschlussnehmers gehören der Erdaushub einschließlich Aufnehmen der Oberflächenbefestigung und das Verfüllen, einschließlich Oberflächenwiederherstellung der Rohrgräben und des Kopfloches am Gebäude, einschließlich aller Nebenarbeiten.
  • Die Fläche der Grabensohle muss eben und steinfrei sein. Die Verdichtung des aufgefüllten Erdreiches muss lagenweise erfolgen und zwar so, dass nach dem Verfüllen des Rohrgrabens und der anschließenden Verdichtung keine Bodensetzungen erfolgen können. 
  • Durch Bodensetzungen entstehende Schäden an der Rohrleitung bzw. an der Abdichtung der Hauseinführung ins Gebäude gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.
  • Eine Seite des Grabens ist vollständig für Schweißtätigkeiten sowie den Transport der Arbeitsmaterialien frei zu halten. Die Abstandsmaße gem. Skizze sind zwingend zu berücksichtigen.
  • Das für die Sicherung der Rohrleitung erforderliche Verfüllen mit steinfreiem Boden, 10 cm unter der Rohrtrasse und 10 cm darüber, erfolgt durch das von der NBB beauftragte Rohrleitungsbauunternehmen. Der dafür benötigte steinfreie Boden ist bauseits bereitzustellen. Sollte dies auf Grund der örtlichen Bodenverhältnisse nicht möglich sein, ist das Rohrleitungsbauunternehmen durch den Kunden spätestens drei Tage vorher zu informieren.
  • Über dem Rohr ist in ca. 0,30 m Höhe ein gelbes Trassenwarnband mit der Aufschrift „Achtung Gasleitung“ zu verlegen. Dieses wird von der NBB in erforderlicher Länge bereitgestellt.
  • Der Rohrgraben ist unmittelbar nach Fertigstellung der Gasrohrverlegung mit steinfreiem Erdreich zu verfüllen. Zum vorläufigen Schutz der Gasrohrleitung, auch bei Rohrgräben mit mehreren Medien, ist immer eine Mindestüberdeckung von 0,30 m mit Erdreich erforderlich.
  • Die Tiefbauleistungen sind hinsichtlich des Termins und der Folgeleistungen mit unserem Rohrleitungsbauunternehmen abzustimmen. Zum abgestimmten Termin ist für Baufreiheit zu sorgen.

 

 

Weiterführende Informationen und Kontakt zu uns

 

 

 

Glossar



Sie wissen nicht was Odorierung, PE-Relining oder RLM ist? Wir klären Sie gerne auf! Deshalb haben wir an dieser Stelle Wissenswertes und Informatives für Sie zusammengetragen.

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Ob Leistungsauskünfte, Bedingungen oder Informationen zum Netzanschluss - wichtige Download-Dokumente haben wir im Download-Center für Sie zusammengestellt.

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