Messstellenbetrieb/Messung

Aufgaben des Messstellenbetriebs in einer Hand

NBB als Grundmessstellenbetreiber und Grundmessdienstleister

Die NBB erbringt aus einer Hand die Aufgaben des Messstellenbetriebs und der Messdienstleistungen, falls der Anschlussnutzer keinen Dritten hierfür beauftragt hat. 

Dies beinhaltet die Festlegung zur Art, Zahl und Größe von Mess- und Steuereinrichtungen, sowie die Durchführung der Messung.  Wir tragen dafür Sorge, dass eine einwandfreie Messung der entnommenen Energie sowie die form- und fristgerechte Datenübertragung an den Netzbetreiber gewährleistet sind. 

Im Fall, dass der Anschlussnutzer keinen Dritten zur Durchführung des Messstellenbetriebs und der Messdienstleistung beauftragt und bei Ausfall eines Dritten übernimmt die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg die Rolle des Grundmessstellenbetreibers und -dienstleisters. Somit ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet, dass der Betrieb und die Messung ordnungsgemäß erfolgen. 

Messstellenbetreiberwechsel

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und das darin enthaltene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) machte eine Anpassung der bestehenden Rahmenverträge notwendig. Das MsbG enthält umfangreiche Vorgaben zum Inhalt von Messstellenverträgen. Zugleich ersetzt das MsbG die §§ 21b-21i Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Messzugangsverordnung (MessZV).

In diesem Zusammenhang gelten für Strom BK6-17-042 und für Gas BK7-17-026 - neue Messstellenbetreiberrahmenverträge. Strom- und Gasnetzbetreiber sind verpflichtet, den Messstellenbetreiberrahmenvertrag zu veröffentlichen und allen Messstellenbetreibern den Abschluss dieses Vertrages entsprechend der festgelegten Regelungen zu ermöglichen. 

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