Kooperationspartner der NBB

Eine Übersicht

Hinweis

Gemäß § 8 Abs. 6 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) sind die Vertragspartner zur Abwicklung netzübergreifender Transporte verpflichtet, eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen, in der sie alle Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit regeln, die notwendig sind, um einen transparenten, diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugang zu angemessenen Bedingungen zu gewähren. 

Die Zusammenarbeit der Netzbetreiber erfolgt entsprechend im Rahmen der „Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“ in der jeweils gültigen Fassung. 

Die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG  hat in ihren Teilnetzen folgende Vor- und nachgelagerten Netzbetreiber: 

Teilnetz Berlin

Vorgelagerte Netzbetreiber

Teilnetz Berlin

Im Teilnetz Berlin hat die NBB keine nachgelagerten Netzbetreiber.

Teilnetz Brandenburg

Vorgelagerte Netzbetreiber

Nachgelagerte Netzbetreiber

Teilnetz Spree-Niederlausitz

Vorgelagerte Netzbetreiber

Nachgelagerte Netzbetreiber

Ihre Ansprechpartner

 

 

Kontaktieren Sie uns

Transportkunden/Biogaseinspeisung