Als Messstellenbetreiber stellt die NBB sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen für Mess- und Steuereinrichtungen eingehalten werden. Unternehmen erhalten auf Anfrage eine entsprechende Bescheinigung über die eingebauten Messeinrichtungen.
Daten für den jährlichen Emissionsbericht
Jedes Jahr müssen Unternehmen, die am Emissionshandel teilnehmen, einen Emissionsbericht vorlegen. Dieser wird von einem unabhängigen Sachverständigen geprüft und bildet die Grundlage für die Verrechnung der Emissionsberechtigungen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Für den Emissionsbericht benötigen Sie als Anlagenbetreiber Angaben zu Ihrem Erdgasbezug. Auf der Internetseite der DEHSt finden Sie dazu einen „Leitfaden für Anlagenbetreiber und sachverständige Stellen zur Erstellung von Datenmitteilungen nach der Datenerhebungsverordnung 2020 (DEV 2020)". In unserer FAQ erklären wir zudem, wie detailliert die eingesetzten Messgeräte beschrieben werden müssen, wenn diese nicht vom Anlagenbetreiber, sondern vom Messstellenbetreiber betrieben werden.
Gemäß Eichgesetz setzen wir im geschäftlichen Verkehr geeichte Messgeräte ein. Diese werden wie vorgeschrieben durch ein Eichamt oder eine staatlich anerkannte Stelle geprüft und anschließend verplombt. Auf der Plombe am Messgerät ist die Kennung des Eichamtes bzw. der Prüfstelle zu finden. Ein zusätzliches Protokoll ist nicht erforderlich. Die Toleranzen der Messgeräte entsprechen den gesetzlichen Anforderungen (Verkehrsfehlergrenzen).
Weiterführende Informationen und Kontakt zu uns
DEHSt
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist die im Umweltbundesamt (UBA) in Berlin zuständige nationale Stelle zum EU-Emissionshandel. Wesentliche Aufgaben der DEHSt sind die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, Überwachungs- und Steuerungsaufgaben, die Führung des nationalen Registers sowie die nationale und internationale Emissionsberichterstattung.
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