Wustermark wird wieder mit Gas versorgt

Nach fast zweitägiger Unterbrechung werden die über 1000 Haushalte in den Ortsteilen Priort und Elstal in der Gemeinde Wustermark (Havelland) seit Sonntagmittag wieder mit Gas versorgt.

Foto: Andreas Wendt/NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg

Ortsteile von Wustermark sind wieder am Netz

Mit einem Großaufgebot hatte die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG seit Freitagabend daran gearbeitet, den Schaden an einer Gasleitung zu beseitigen, den eine Fremdfirma mit einer Erdrakete beim Ausbau des Breitbandnetzes verursacht hatte. Der Schaden an der Hochdruckleitung hatte zunächst dazu geführt, dass ein Discounter evakuiert und ein Sperrkreis um die Schadenstelle eingerichtet werden musste. Zugleich musste die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg weit über 1000 Kunden vom Netz nehmen, um zügig mit der Schadensbeseitigung beginnen zu können. Darunter waren auch Karls Erlebnis-Dorf, das Designer Outlet B5-Center, ein Fast Food-Restaurant sowie ein Alten- und Pflegeheim. Am Sonntagmittag sind die Anschlüsse in beiden Ortsteilen stufenweise wieder in Betrieb genommen worden.

„Es ist beruhigend, dass in Wustermark niemand zu Schaden gekommen ist, als unsere Gasleitung beim Breitbandausbau stark beschädigt wurde. Der Dank gilt an dieser Stelle zunächst unseren Mitarbeitern, die das ganze Wochenende über vor Ort gewesen sind. Er gilt aber auch den Behörden in Wustermark, die uns mit allen Kräften unterstützt und ein reibungsloses Arbeiten ermöglicht haben“, sagt Maik Wortmeier, Vorsitzender der NBB-Geschäftsführung.

Gerade in Brandenburg kommt es beim Ausbau des Breitbandnetzes immer wieder zu Schäden an Gasleitungen der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, die oft zu Versorgungsunterbrechungen führen. Die  NBB-Tochter infrest Infrastruktur eStrasse erteilt übrigens über ihr Leitungsauskunftsportal schon bei der Planung und vor Beginn von Tiefbauarbeiten Informationen über Trassenverläufe aller an das Portal angeschlossenen Netz- und Infrastrukturbetreiber. Vor der Durchführung von Tiefbaumaßnahmen besteht die rechtliche Verpflichtung, sich über das Vorhandensein von Leitungen im Untergrund zu erkundigen.  Die Kenntnis über Trassenverläufe erhöht den Schutz der Beschäftigten auf Baustellen und beugt möglichen Schadensersatzforderungen bei eventuellen Leitungsbeschädigungen vor.

Mehr dazu unter www.infrest.de/leitungsauskunftsportal

 

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