Biogas

Die NBB speist Biogas ins Netz ein und transportiert es zu den Verbrauchern

Biogas-Aufgabe

In Berlin und Brandenburg sind in den letzten Jahren zahlreiche Anlagen entstanden, die aus nachwachsenden Rohstoffen und Bioabfällen klimaschonendes Biogas erzeugen.

Was ist Biogas und wie entsteht es?

Biogas ist ein Naturprodukt. Es entsteht bei der Vergärung von organischen Substanzen unter Ausschluss von Sauerstoff und Licht. Als Quellen dienen unter anderem Energiepflanzen wie Mais oder Grünschnitt, Reststoffe aus der Landwirtschaft (Gülle, Mist, Einstreu) und Biomüll, also Küchen- und Gartenabfälle.

Diese Rohstoffe werden in großen Stahlbottichen, sogenannten Fermentern, von Mikroorganismen zersetzt. Das dabei entstehende Gas wird im Fermenter gesammelt. Den ausgegorenen Rückstand nennt man Gärrest, er wird in der Landwirtschaft als Dünger genutzt und so dem Nährstoffkreislauf wieder zugeführt.

Das Rohgas hat einen Methangehalt zwischen 40 und 75 Prozent. Bevor es in das Erdgasnetz eingespeist werden kann, muss es getrocknet, gereinigt und entschwefelt werden. Dadurch erhöht sich der Methangehalt auf rund 96 Prozent. Dieses Produkt nennt man Bio-Erdgas oder Biomethan.

Bio-Erdgas verfügt über dieselbe chemische Qualität wie normales Erdgas. Es kann ohne weiteres in Heizungsanlagen, für die gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom in Blockheizkraftwerken oder zum Betrieb von Erdgasfahrzeugen eingesetzt werden.

Die Einspeisung des Bio-Erdgases erfolgt über eine spezielle Einspeiseanlage. Der Betrieb dieser Anlage und der Transport des Bio-Erdgases im Gasnetz der Region Berlin-Brandenburg gehören zum Verantwortungsbereich der NBB. Der NBB obliegen außerdem Prüfung, Bau und Betrieb der Netzanschlüsse für Biogasanlagen.

Biogas aus Abfällen – die Erzeugungsanlange der Berliner Stadtreinigung

Die Biogasproduktion ist kein Privileg des ländlichen Raums - auch auf Berliner Stadtgebiet wird die klimaschonende Energie inzwischen hergestellt. Die Biogas-Erzeugungsanlage der Berliner Stadtreinigung (BSR) in Spandau ist
2013 in Betrieb gegangen und die erste ihrer Art in Deutschland, weil das dort produzierte Biogas ausschließlich aus Abfällen gewonnen wird, genauer gesagt: aus Bioabfällen, die von den Berliner Privathaushalten eingesammelt werden.

Die NBB sorgt hier unter anderem für die Konditionierung des Biogases unter Zugabe von Flüssiggas, außerdem wird die Gasqualität kontinuierlich geprüft und gemessen, und natürlich erfolgt auch die Einspeisung in das von der NBB betriebene Berliner Gasnetz normgerecht entsprechend den technischen Vorgaben der Deutschen Vereinigung des Gas-­ und Wasserfaches e.V. (DVGW).

Einspeisung von Biogas ins Netz

Die Qualität des Rohbiogases kann schwanken, beispielsweise aufgrund einer veränderten Zusammensetzung der Ausgangsstoffe (veränderter Substratmix). Das Rohbiogas muss behandelt und aufbereitet werden, um es am Ende in das Erdgasnetz einspeisen zu können. Dazu gehört die sogenannte Konditionierung, mit der das aufbereitete Biogas dem jeweils aktuellen Brennwert im Gasnetz angepasst wird und mit der der Aufgabenbereich der NBB beginnt.

Dem Biogas wird Flüssiggas zugegeben, um das Brennwertniveau auf das Niveau im Netz anzuheben. Über eine Gasdruckregel- oder Verdichteranlage wird auch der Druck des Biogases auf das Niveau des Netzdrucks angehoben.

Für die Aufbereitung von Biogas und für seine Einspeisung ins Erdgasnetz gibt es umfangreiche technische und juristische Vorgaben, die streng kontrolliert werden. Die Betriebsdaten der Anlagen werden alle 72 Stunden vor Ort ermittelt und laufend protokolliert.

Neue Biogasanlagen: so hilft die NBB von Anfang an

Die Erzeugung und Nutzung von Biogas hat stark zugenommen. Mittlerweile werden in Deutschland nach Angaben des Umweltbundesamtes mehr als 9.000 Biogasanlangen betrieben, die in das Erdgasnetz einspeisen. Die NBB ist, wenn eine neue Bio-Erdgas-Erzeugungsanlage errichtet wird, schon bei der Planung mit an Bord. Sie führt zu Beginn eine Netzanschlussprüfung durch; dazu gehören eine Nachrechnung der geplanten Kapazitäten der Anlage, die Prüfung und Planung kapazitätserhöhender Maßnahmen sowie die Überprüfung der angegebenen Gasbeschaffenheiten. Die NBB übernimmt auch die Planung der gesamten Elektro-, Mess-, Steuer-­ und Regelungstechnik der Einspeise-Anlage.

Außerdem erstellt die NBB die Genehmigungsunterlagen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Ausführungsplanung des Netzanschlusses und die Inbetriebnahme der Einspeiseanlage fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich der NBB.

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Das Team Biogasanlagen der NBB: Beratung und Support für Stadtwerke und Netzbetreiber

Die NBB ist ein starker und kompetenter Partner, wenn es um Biogas-Anlagen geht: Bis Ende 2015 haben wir 14 Biogasanlagen und Rückverdichterstationen an das Netz angeschlossen. Unser "Team Biogasanlagen“ stellt sein Wissen und seine Kompetenzen Stadtwerken oder Leitungsnetzbetreibern, die sich beim Netzanschluss von Biogasanlagen engagieren möchten, gern in Form von begleitender Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

 

Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen der NBB:

  • Begutachtung der Genehmigungsbescheide,
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilun,
  • Erstellung der Wartungsplanung,
  • Erstellung der 72-Stunden-Checkliste,
  • Überprüfung der Wartungsverträg,
  • Überprüfung und Unterstützung der Distributionslogistik (zum Beispiel Prüfgase/Kalibriergase),
  • Prüfung der Explosionsschutz-Dokumente,
  • Telefonischer Support/Rufbereitschaft.

Sollten Sie Interesse an den Beratungsleistungen der NBB haben, sprechen Sie uns einfach an. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

 

Netzanschlussbegehren

Die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg wird jedes Netzanschlussbegehren zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz gemäß § 33 GasNZV vorrangig bearbeiten.

Die Prüfung, der Bau und der Betrieb des Netzanschlusses erfolgen nach den Bestimmungen des Teils 6 „Biogas“ der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) und unter Berücksichtigung der Grundsätze der effizienten Leistungserbringung.

Zur Feststellung des Umfanges der Prüfungen des Netzanschlussbegehrens gemäß § 33 Abs. 3, 4 GasNZV bittet die NBB um die termingerechte Übergabe der mindestens erforderlichen Angaben. Bitte nutzen Sie hierfür das im Downloadbereich bereitgestellte „Anfrageformular zum Anschluss von Biogasanlagen“.

Die Bedingungen für den Netzanschluss gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 2 GasNZV entsprechen den Vorgaben, die sich aus Teil 6 der GasNZV sowie dem geltenden technischen Regelwerk des DVGW ergeben.

Die in den Teilnetzen der NBB einzuspeisenden Biogasqualitäten müssen mit der H-Gas-Qualität der 2. Gasfamilie nach DVGW-Arbeitsblatt G260 sowie den Vorgaben der G262 kompatibel sein.

Die NBB verzichtet auf eine laufend aktualisierte Darstellung der Netzauslastung in ihrem gesamten Netz einschließlich der Kennzeichnung tatsächlicher oder zu erwartender Engpässe. Eine pauschale Aussage ist in dieser Form nicht möglich. Die NBB wird im Rahmen eines Anschlussbegehrens auf Basis der Angaben des Kunden eine Prüfung vornehmen.

Im Downloadbereich haben wir für Sie die Kooperationsvereinbarung Gas bereitgestellt, die u.a. die gültigen Verträge zum Thema Biogas beinhaltet.

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