Fragen und Antworten in unseren FAQ
- Wer ist die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG?
Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Trennung der Unternehmensbereiche Netz und Vertrieb ist die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG seit 2006 in Berlin, weiten Teilen Brandenburgs, Sachsens und Sachsen-Anhalts die Betreiberin des Gasnetzes. Sie gewährleistet den technisch sicheren Betrieb der Gasversorgung. Dazu gehören die Wartung und der Ausbau der dazu notwendigen technischen Infrastruktur wie auch die Herstellung von neuen Netzanschlüssen.
- Was bedeutet Anschlussnutzungsverhältnis?
Ein Anschlussnutzungsverhältnis wird automatisch zwischen Ihnen und der NBB begründet, sobald Sie Gas über Ihren Gaslieferanten beziehen.
- Entstehen Kosten durch das Anschlussnutzungsverhältnis?
Die für die Netznutzung fälligen Netzentgelte rechnen wir direkt mit Ihrem Gaslieferanten ab.
- Warum hat die NBB den Wechsel zu meinem Lieferanten abgelehnt?
Der Lieferantenwechsel wird auf der Grundlage der Festlegungen der Bundesnetzagentur über die Geschäftsprozesse abgewickelt. Werden diese Prozesse von dem Lieferanten nicht eingehalten, erfolgt eine automatische Ablehnung. Bitte fragen Sie den jeweiligen Lieferanten nach den Ablehnungsgründen.
- Wozu benötigt die NBB meinen Zählerstand?
Wir benötigen als Netzbetreiberin Ihren Zählerstand, damit wir unsere Gastransportleistungen gegenüber Ihrem Gaslieferanten abrechnen können. Dies ist dann der Fall, wenn ein Ein- oder Auszug vorliegt, ein Lieferantenwechsel vorgenommen wurde oder die jährliche Turnusabrechnung ansteht.
Liegt uns kein plausibler abgelesener Zählerstand vor, errechnen wir den Zählerstand maschinell (Schätzung).
- Was bedeuten Brennwert und Zustandszahl (Z-Zahl)?
Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt der Energieinhalt gewissen Schwankungen. Das Maß für den Energiegehalt ist der Brennwert in kWh/m³. Der Brennwert steht für die Wärmemenge, die bei der Verbrennung des Gases freigesetzt wird.
Mit der Zustandszahl werden die äußeren örtlichen Einflüsse auf das Gasvolumen berücksichtigt, wie Temperatur, Luft- und Gasdruck.
- Mein Gaszähler ist mit einer oder zwei gelben Plomben versehen (Anschluss gesperrt). Was ist zu tun?
Wenn Sie eine Wohnung übernommen haben, in der der Zähler mit ein oder zwei gelben Plomben gesperrt ist, wenden Sie sich bitte zuerst an einen Gasversorger Ihrer Wahl.
Nachdem Ihr Gasversorger Ihre Netzanmeldung vorgenommen hat, können Sie einen Termin mit uns zur Wiederinbetriebnahme des Gaszählers vereinbaren.- Mein Zähler ist mit einer roten Plombe (technische Sperrung) versehen. Was ist zu tun?
Es bedeutet, dass ein technischer Mangel im Verantwortungsbereich des Eigentümers vorliegt. Ist der Zähler mit einer roten Plombe gesperrt, wenden Sie sich bitte als Mieter*in an Ihre Hausverwaltung oder als Eigentümer*in an ein Installationsunternehmen Ihrer Wahl. Auf unserer Internetseite finden Sie unter dem Punkt Installateursuche eine Auswahl an Installateuren in Ihrer Nähe
- Wie häufig muss der Gaszähler geeicht werden?
Die Eichgültigkeit von Gaszählern beträgt in der Regel mindestens acht Jahre. Die Gültigkeitsdauer der Zähler kann verlängert werden, wenn die Messrichtigkeit der Zähler noch vor Ablauf der Frist durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen wird. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für das Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg.
- Mein Verbrauch ist ungewöhnlich hoch. Was kann ich tun?
Bitte prüfen Sie mögliche Ursachen eines höheren Verbrauches, zum Beispiel:
Wenn Sie alle Ursachen ausgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit eine Befundprüfung durchführen zu lassen. Bitte kontaktieren Sie dazu unseren Kundenservice unter 030 81876-2020 oder über unser Kontaktformular.