Sie wissen nicht was Odorierung, PE-Relining oder RLM ist? Wir klären Sie gerne auf! Deshalb haben wir an dieser Stelle Wissenswertes und Informatives für Sie zusammengetragen.
A
- Abschlagszahlung
Regelmäßige Vorauszahlung auf die nächste Gas- bzw. Stromrechnung der Versorger; diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen.
- Allokation
Aufteilungsregelungen für übernommene Gasmengen; Zuordnung von Gasmengen zu einem Bilanzkreis.
- Anreizregulierungsverordnung (ARegV)
Anreizregulierungsverordnung
- Ausgleichsenergie
die für den Ausgleich von Abweichungen zwischen Ein- und Ausspeisungen von Transportkunden in einem festgelegten Zeitintervall benötigte Energie
- Ausspeisekapazität (Gas)
das maximale Volumen pro Stunde in Normkubikmeter, das an einem Ausspeisepunkt aus einem Netz oder Teilnetz insgesamt ausgespeist und gebucht werden kann
- Ausspeiseleistung
das maximale Volumen pro Stunde in Normkubikmeter, das der Netzbetreiber aufgrund einer Buchung an einem Ausspeisepunkt für den Transportkunden vorhält
- Ausspeisepunkt
ein Punkt, an dem Gas aus einem Netz oder Teilnetz eines Netzbetreibers entnommen werden kann
B
- Baukostenzuschuss (BKZ)
dient der Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Versorgung (Verteilungsanlagen); der BKZ muss angemessen sein und darf nicht mehr als 50% der gesamten Baukosten abdecken; der Zuschuss ist getrennt von den Hausanschlusskosten zu errechnen und dem Anschlussnehmer aufgegliedert auszuweisen
- Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
Grundbuchlich gesicherte Befugnis einer bestimmten (auch juristischen) Person (zum Beispiel Asset Owner), das belastete Grundstück in einzelnen Beziehungen (Leitungsrecht) zu nutzen. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann Dritten übertragen werden.
- Betriebsstörung
Abweichung vom Normalbetrieb durch Netz- und Anlagenausfall, gravierende Wettereinflüsse sowie Versorgungseinschränkungen des Vorlieferanten
- Bilanzkreis
die Zusammenfassung einer beliebigen Anzahl von Ein- oder Ausspeisepunkten, die dem Zweck dient, Abweichungen zwischen Ein- und Ausspeisungen zu saldieren und somit zu minimieren; die Abwicklung von Handelstransaktionen wird ermöglicht
- Biogas
Biomethan, Gas aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Grubengas
- Bodenrichtwert
Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert des Bodens für Grundstücke eines Gebietes (Richtwertzone), für das im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück).
- Brennwert
ist die bei vollständiger Verbrennung freiwerdende Wärme in Kilowattstunden pro Normkubikmeter (Einheit: kWh/mn³)
D
- Dingliche Sicherung
Begründung eines Leitungsrechts durch Bewilligung und Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in das Grundbuch.
E
- Einspeisekapazität (Gas)
das maximale Volumen pro Stunde in Normkubikmeter, das an einem Einspeisepunkt in ein Netz oder Teilnetz eines Netzbetreibers insgesamt eingespeist werden kann
- Einspeiseleistung
das maximale Volumen pro Stunde in Normkubikmeter, das der Netzbetreiber aufgrund einer Buchung an einem Einspeisepunkt für den Transportkunden vorhält (maximal vorgehaltene Leistung in kWh/h)
- Einspeisepunkt
ein Punkt, an dem Gas an einen Netzbetreiber in dessen Netz oder Teilnetz übergeben werden kann, einschließlich der Übergabe aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen
- Eintragungsbewilligung
öffentlich bzw. notariell beglaubigte Urkunde, mit welcher der Grundstückseigentümer eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit auf seinem Grundstück bewilligt; bei der Eintragung im Grundbuch wird auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen
- Endkunde
Kunde, der Erdgas für den Eigenbedarf kauft
- Energieliefervertrag
Vertrag über die Belieferung eines Kunden mit Energie; der Energieliefervertrag mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung muss folgende Bestimmungen enthalten: die Vertragsdauer, die Preisanpassung, die Verlängerung und Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses sowie das Rücktrittsrecht des Kunden, die zu erbringende Leistung einschließlich angebotener Wartungsdienste, die Zahlungsweise (hier sind vor Vertragsabschluss verschiedene Regelungen anzubieten), Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen, der unentgeltliche und zügige Lieferantenwechsel und die Art und Weise, wie aktuelle Informationen über die geltenden Tarife und Wartungsentgelte erhältlich sind (§ 41 EnWG)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gesetz zur Regelung des Energiewirtschaftsrechts
F
- Fahrplan
auf Basis des Matching werden Fahrpläne für die relevanten Netzkopplungspunkte aufgestellt; sie sind die Grundlage für die Netzsteuerung
- Fernleitung
der Transport von Erdgas durch ein Hochdruckfernleitungsnetz, mit Ausnahme von vorgelagerten Rohrleitungsnetzen, um die Versorgung von Kunden zu ermöglichen, jedoch nicht die Versorgung der Kunden selbst
- Fiskalische Flächen
Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand (Kommunen, Länder oder Bund), die nicht öffentlich gewidmete Verkehrsflächen sind.
- Freie Kapazität
das maximale Volumen pro Stunde in Normkubikmeter am Ein- oder Ausspeisepunkt, das sich aus der Differenz zwischen technischer Kapazität und der Summe der gebuchten Kapazitäten für diesen Punkt ergibt
- Freistellungsbescheinigung
Die Freistellungsbescheinigung wird auf Antrag Unternehmen erteilt, die Bauleistungen im Inland erbringen. Durch Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung des Leistenden kann der Leistungsempfänger auf den Steuerabzug nach § 48 EStG verzichten. Wird eine gültige Freistellungsbescheinigung durch den Leistungsempfänger für umsatzsteuerliche Zwecke vorgelegt, gilt der Leistungsempfänger als Bauleistender und die erbrachten Bauleistungen unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) nach § 13b UStG.
G
- Gaslieferant
natürliche und juristische Personen, deren Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise auf den Vertrieb von Gas zum Zweck der Belieferung von Letztverbrauchern gerichtet ist
- Gasversorgungsnetze
alle Fernleitungsnetze, Gasverteilernetze, LNG-Anlagen oder Speicheranlagen, die für den Zugang zur Fernleitung, zur Verteilung und zu LNG-Anlagen erforderlich sind und die einem oder mehreren Energieversorgungsunternehmen gehören oder von ihm oder von ihnen betrieben werden, einschließlich Netzpufferung und seiner Anlagen, die zu Hilfsdiensten genutzt werden, und der Anlagen verbundener Unternehmen; ausgenommen sind solche Netzteile oder Teile von Einrichtungen, die für örtliche Produktionstätigkeiten verwendet werden
- Gasversorgungsvertrag
Vertrag über die Lieferung von Erdgas, mit Ausnahme von Gasderivaten
- Geschäftsbedingungen für den Gastransport
Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers, die für Transportverträge mit Transportkunden Anwendung finden
- Grundstücksbenutzungsvertrag
Abzuschließen zwischen Grundstückseigentümer und der NBB im Namen und in Vollmacht der Asset Owner. Ein Grundstücksbenutzungsvertrag (mit oder ohne Nutzungsentgelt) kann entweder als schuldrechtliche Gestattung mit ggf. späterer Verpflichtung zu einer dinglichen Rechtssicherung oder als eine schuldrechtliche Vereinbarung ohne Gewährung eines dinglichen Rechts ausgestaltet sein. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Hinblick auf die Mitbenutzung.
- Grundversorger
laut § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert (Überprüfung des Grundversorgers erfolgt alle drei Jahre)
H
- Hausanschluss (Gas)
Siehe "Netzanschluss"
- Hausanschluss (Strom)
Siehe "Netzanschluss"
- Haushaltskunden
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche oder gewerbliche Zwecke kaufen
J
- Jahresarbeit
Gesamtsumme der Arbeit, die innerhalb eines abgeschlossenen Geschäftsjahres aus dem eigenen Gasversorgungsnetz ausgespeist oder in dieses eingespeist wird
K
- Konzession
Verleihung eines Nutzungsrechts an einer öffentlichen Sache durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde
- Konzessionsabgabe
Entgelt für die Einräumung eines Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen; die Konzessionsabgabe richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde
- Konzessionsflächen
Grundstücke (öffentlich gewidmete Verkehrsflächen) im Eigentum einer Kommune, mit der der Asset Owner einen Konzessionsvertrag über die Mitbenutzung der Flächen zur Leitungsverlegung und -betrieb geschlossen hat.
L
- Leitungsauskunft
Bereitstellung von bestehenden und geplanten Lageinformationen und Betriebsmitteln
- Leitungsrecht
beinhaltet das Recht, eine oder mehrere Anlagen (Strom, Gas, Fernwärme, Wasser, Abwasser, Telefon, usw.) auf einem fremden Grundstück zu errichten und zu betreiben; es wird als Belastung des betroffenen Grundstücks im Grundbuch eingetragen
- Lieferant
Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit auch auf den Vertrieb von Energie an den Letztverbraucher ausgerichtet ist
- Lieferantenrahmenvertrag
der Lieferantenrahmenvertrag stellt ein Vertragsverhältnis zwischen Verteilnetzbetreiber und Lieferant zur Festlegung der Abwicklungsregeln für die Netznutzung dar
- Lieferantenwechsel
Wechsel von Entnahmestellen zu anderen Lieferanten
M
- Marktgebiet
Zusammenfassung gleichgelagerter und nachgelagerter Netze, in denen Transportkunden gebuchte Kapazitäten frei zuordnen, Gas an Letztverbraucher ausspeisen und in andere Bilanzkreise übertragen können
- Matching
Mengenabgleich der Nominierungen mit Transportnetzbetreiber der Vorlieferanten; erfolgt in der Regel am Vortag bis 14:00 Uhr
- Messdienstleister (MDL)
ein Netzbetreiber oder ein Dritter, der die Messung durchführt
- Messstellenbetrieb
Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen
- Messung
Ab- und Auslesung der Messeinrichtung sowie die Weitergabe der Daten an die Berechtigten
N
- Netzanschluss für Elektrizität
Der Netzanschluss für Elektrizität verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Kundenanlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet grundsätzlich mit der Hausanschlusssicherung.
- Netzanschluss für Erdgas
Der Netzanschluss für Erdgas dient der Einspeisung in ein bzw. der Ausspeisung aus einem Erdgasverteil- oder Erdgastransportnetz. Netzanschlüsse für Erdgas verbinden gleich- oder nachgelagerte Gasnetze, Erzeuger- bzw. Speicheranlagen sowie Kundenanlagen der Anschlussnehmer mit diesen Netzen.
Der Netzanschluss besteht aus der Netzanschlussleitung, einer gegebenenfalls vorhandenen Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes, Isolierstück, Hauptabsperreinrichtung und gegebenenfalls einem Haus-Druckregelgerät
- Netzbetreiber
ein Unternehmen bzw. eine Organisationseinheit, die ein Versorgungsnetz betreibt
- Netzkopplungspunkt
dieser Punkt ist in der Regel einer Mess- oder Regelstation zugeordnet, die unterschiedliche Erdgasnetze miteinander verbindet, um die Transportmengen/-nominierungen zu messen, zu registrieren und ggf. zu steuern
- Netznutzer
natürliche oder juristische Person, die Energie in ein Elektrizitäts- oder Gasversorgungsnetz einspeist oder daraus bezieht
- Netzpufferung
die Speicherung von Gas durch Verdichtung in Fernleitungs- und Verteilernetzen; ausgenommen sind Einrichtungen, die Fernleitungsnetzbetreibern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vorbehalten sind
- NETZWERK ERDGAS
ist eine Informations- und Netzwerkplattform der NBB rund um die Themen Energie und Energieeffizienz und bringt auf netzwerk-erdgas.de alle Marktteilnehmer im Bereich der gewerblichen Erdgasnutzung - Wohnungsunternehmen, Erdgasanbieter, Gerätehersteller und technische Dienstleister - zusammen
- Netzzugang
der Netzzugang ist die Möglichkeit, das Netz eines Netzbetreibers zu benutzen, um Kunden mit Energie zu versorgen; Netzbetreiber haben jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren; der Netzbetreiber hat die Bedingungen, Musterverträge sowie Entgelte zu veröffentlichen; ein Netznutzungsvertrag wird zwischen Netzbetreiber und Netznutzer abgeschlossen (§ 20 EnWG)
- Nominierung
Angabe des Transportkunden / Händler über die zu transportierende Menge innerhalb definierter Zeiträume in kWh/h, die dem Netzbetreiber des Vorlieferanten spätestens bis 12:00 Uhr am Vortag mitzuteilen ist
- Normkubikmeter
diejenige Gasmenge, die frei von Wasserdampf und bei einer Temperatur von Null Grad Celsius und einem absoluten Druck von 1,01325 bar ein Volumen von einem Kubikmeter einnimmt (Normzustand)
O
- Odorierung
Sicherheitsmaßnahme bei Verwendung sonst geruchsloser Gase durch das Hinzufügen von Riechstoffen (mit typischen Geruch), die die Sicherheit des Kunden gewährleistet
- Örtliches Verteilnetz
ein Netz, das überwiegend der Belieferung von Letztverbrauchern über örtliche Leitungen, unabhängig von der Druckstufe oder dem Durchmesser der Leitungen, dient; für die Abgrenzung der örtlichen Verteilnetze von den vorgelagerten Netzebenen wird auf das Konzessionsgebiet abgestellt, in dem ein Netz der allgemeinen Versorgung im Sinne der §§ 18 Abs.1und 46 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes betrieben wird
P
- PE-Relining
Nahezu grabenlose Rohrsanierung, bei der die Straße oberhalb der Leitung nicht aufgebrochen werden muss; je nach Art der Sanierung muss ggf. keine Baugrube ausgehoben werden, sondern die Arbeit kann durch bestehende Revisionsschächte durchgeführt werden
R
- Regelenergie
Energiemengen, die vom Netzbetreiber zur Gewährung der Netzstabilität eingesetzt werden
- Registrierende Lastgangmessung (RLM)
Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von mindestens 2 Millionen kWh werden mit einer registrierenden Lastgangmessung ausgestattet; die Daten werden dem Transportkunden in maschinenlesbarer Form zu Verfügung gestellt
S
- Schuldrechtliche Vereinbarung
Grundstücksbenutzungsvertrag (mit oder ohne Verpflichtung zur dinglichen Sicherung)
- Schutzstreifen
Anlagen sind zur Sicherung ihres Bestandes, des Betriebes und der Instandhaltung sowie gegen Einwirkungen von außen in einem Schutzstreifen zu verlegen. Die Breite des Schutzstreifens richtet sich nach den Vorgaben des Technischen Regelwerks des DVGW und Regeln der NBB.
- Smart Meter
Messgeräte, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wiedergeben (sog. „intelligente Zähler“)
- Sonderform
gesondertes Netzentgelt auf Grundlage der konkret erbrachten gaswirtschaftlichen Leistung, das der Betreiber eines Verteilernetzes in Einzelfällen zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus berechnen kann
- Standardlastprofile (SLP)
Lastprofile dienen dazu, eine Abbildung des Tagesgasverbrauchs in Abhängigkeit der Tagestemperatur für eine große Anzahl von Kunden mit wenigen notwendigen und leicht erreichbaren Parametern zu ermöglichen
T
- Technische Kapazität
as Maximum an fester Kapazität, das der Netzbetreiber unter Berücksichtigung der Systemintegrität und der Erfordernisse des Netzbetriebs Transportkunden anbieten kann
- Teilnetz
ein Teil des Transportgebiets eines oder mehrerer Netzbetreiber, in dem ein Transportkunde gebuchte Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkten flexibel nutzen kann
- Transportkunde
Großhändler, Gaslieferanten einschließlich der Handelsabteilung eines vertikal integrierten Unternehmens und Letztverbraucher
- Transportnominierung
Transportmenge/-leistung in kWh/h, die zwischen Kunden/Händler und Netzbetreiber abgestimmt ist
- Transportvertrag
ein Vertrag, dessen Inhalt auf die Nutzung von Leitungsnetzen zum Zweck der Durchleitung von Gas gerichtet ist
U
- Unbundling
Entflechtung einzelner Geschäftsbereiche eines Unternehmens aufgrund gesetzlicher oder regulierungsbehördlicher Vorgaben; Unbundling, auch Entflechtung genannt, bedeutet, dass auf Grund gesetzlicher Vorgaben die monopolistischen Funktionen (Übertragung und Verteilung) der Strom- und Gasversorger von den freien organisierten Tätigkeiten (Erzeugung, Handel und Vertrieb) getrennt werden müssen; Entflechtungsmaßnahmen zielen auf die Vermeidung von Diskriminierungen, Quersubventionen und Wettbewerbsverzerrungen ab; nach dem Grad der Trennung zwischen diesen Aktivitäten wird in buchhalterische, informationelle, operationelle und rechtliche Entflechtung unterschieden (§§ 6-10 EnWG)
V
- Verfügbare Kapazität
Differenz zwischen technischer Kapazität und der Summe der gebuchten Kapazitäten für den jeweiligen Ein- und Ausspeisepunkt
- Verkehrswert
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
- Versorgung
Erzeugung oder Gewinnung von Energie zur Belieferung von Kunden, der Vertrieb von Energie an Kunden und der Betrieb eines Energieversorgungsnetzes
- Verteilung
Transport von Gas über örtliche oder regionale Leitungsnetze, um die Versorgung von Kunden zu ermöglichen, jedoch nicht die Belieferung der Kunden selbst
- Virtueller Handelspunkt
Punkt im Marktgebiet, an dem Gas zwischen Bilanzkreisen übertragen werden kann, der jedoch keinem physischen Ein- oder Ausspeisepunkt im Marktgebiet entspricht
Z
- Zählpunkt
Netzpunkt, an dem der Energiefluss zähltechnisch erfasst wird. Zählpunkt ist die Bezeichnung in der Energiewirtschaft für den Punkt, an dem Versorgungsleistungen wie zum Beispiel Erdgas durch den Gaslieferanten an einen Verbraucher geleistet werden. Den Zählpunkt finden Sie in der Regel auf Ihrer Gasrechnung: DE700082123540000000000XXXXXXXXXX.
- Zeitgleiche Jahreshöchstlast
ist die höchste zeitgleiche Summe der Leistungswerte aller Ausspeisungen aus oder Einspeisungen in ein Gasversorgungsnetz.
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