Was können wir für Sie tun?
Sollten Sie als Erdgaskunde Fragen rund um die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, Ihren Zählerstand oder das Anschlussnutzungsverhältnis haben, beantworten wir diese gerne in unserem Kontaktformular.
Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst:
Häufig gestellte allgemeine Fragen (FAQ)
- Wer ist die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG?
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Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Trennung der Unternehmensbereiche Netz und Vertrieb ist die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG seit 2006 in Berlin, weiten Teilen Brandenburgs, Sachsens und Sachsen-Anhalts die Betreiberin des Gasnetzes. Sie gewährleistet den technisch sicheren Betrieb der Gasversorgung. Dazu gehören die Wartung und der Ausbau der dazu notwendigen technischen Infrastruktur wie auch die Herstellung von neuen Netzanschlüssen.
- Was bedeutet Anschlussnutzungsverhältnis?
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Ein Anschlussnutzungsverhältnis wird automatisch zwischen Ihnen und der NBB begründet, sobald Sie Gas über Ihren Gaslieferanten beziehen.
- Entstehen Kosten durch das Anschlussnutzungsverhältnis?
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Die für die Netznutzung fälligen Netzentgelte rechnen wir direkt mit Ihrem Gaslieferanten ab.
- Warum hat die NBB den Wechsel zu meinem Lieferanten abgelehnt?
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Der Lieferantenwechsel wird auf der Grundlage der Festlegungen der Bundesnetzagentur über die Geschäftsprozesse abgewickelt. Werden diese Prozesse von dem Lieferanten nicht eingehalten, erfolgt eine automatische Ablehnung. Bitte fragen Sie den jeweiligen Lieferanten nach den Ablehnungsgründen.
- Wozu benötigt die NBB meinen Zählerstand?
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Wir benötigen als Netzbetreiberin Ihren Zählerstand, damit wir unsere Gastransportleistungen gegenüber Ihrem Gaslieferanten abrechnen können. Dies ist dann der Fall, wenn ein Ein- oder Auszug vorliegt, ein Lieferantenwechsel vorgenommen wurde oder die jährliche Turnusabrechnung ansteht.
Liegt uns kein plausibler abgelesener Zählerstand vor, errechnen wir den Zählerstand maschinell (Schätzung).
- Was bedeuten Brennwert und Zustandszahl (Z-Zahl)?
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Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt der Energieinhalt gewissen Schwankungen. Das Maß für den Energiegehalt ist der Brennwert in kWh/m³. Der Brennwert steht für die Wärmemenge, die bei der Verbrennung des Gases freigesetzt wird.
Mit der Zustandszahl werden die äußeren örtlichen Einflüsse auf das Gasvolumen berücksichtigt, wie Temperatur, Luft- und Gasdruck.
- Mein Gaszähler ist mit einer oder zwei gelben Plomben versehen (Anschluss gesperrt). Was ist zu tun?
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Wenn Sie eine Wohnung übernommen haben, in der der Zähler mit ein oder zwei gelben Plomben gesperrt ist, wenden Sie sich bitte zuerst an einen Gasversorger Ihrer Wahl.
Nachdem Ihr Gasversorger Ihre Netzanmeldung vorgenommen hat, können Sie einen Termin mit uns zur Wiederinbetriebnahme des Gaszählers vereinbaren. - Mein Zähler ist mit einer roten Plombe (technische Sperrung) versehen. Was ist zu tun?
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Es bedeutet, dass ein technischer Mangel im Verantwortungsbereich des Eigentümers vorliegt. Ist der Zähler mit einer roten Plombe gesperrt, wenden Sie sich bitte als Mieter*in an Ihre Hausverwaltung oder als Eigentümer*in an ein Installationsunternehmen Ihrer Wahl. Auf unserer Internetseite finden Sie unter dem Punkt Installateursuche eine Auswahl an Installateuren in Ihrer Nähe
- Wie häufig muss der Gaszähler geeicht werden?
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Die Eichgültigkeit von Gaszählern beträgt in der Regel mindestens acht Jahre. Die Gültigkeitsdauer der Zähler kann verlängert werden, wenn die Messrichtigkeit der Zähler noch vor Ablauf der Frist durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen wird. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für das Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg.
- Mein Verbrauch ist ungewöhnlich hoch. Was kann ich tun?
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Bitte prüfen Sie mögliche Ursachen eines höheren Verbrauches, zum Beispiel:
Wenn Sie alle Ursachen ausgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit eine Befundprüfung durchführen zu lassen. Bitte kontaktieren Sie dazu unseren Kundenservice unter 030 81876-2020 oder über unser Kontaktformular.
Fragen zum Netzanschluss
- Von wem erfahre ich, ob mein Gebäude an das Erdgasnetz angeschlossen werden kann?
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Diese Information bekommen Sie von der NBB. Wir prüfen, ob eine Erdgasversorgungsleitung an Ihrem Grundstück vorbeiführt und unter welchen Bedingungen Ihr Gebäude an das Erdgasnetz angeschlossen werden kann. Eine Grobprüfung der Anschlussmöglichkeit können Sie über unser KUNDENANSCHLUSSPORTAL vornehmen.
- Wer beauftragt das Rohrleitungsbauunternehmen (RBU) zur Herstellung des Netzanschlusses?
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Die Beauftragung erfolgt durch die NBB, allerdings erst dann, wenn der von Ihnen unterzeichnete Auftrag zur Herstellung des Erdgas-Netzanschlusses der NBB vollständig unterzeichnet vorliegt und Sie die Bestätigung zur Beauftragung durch die NBB erhalten haben.
- Wer entsorgt meinen Öltank?
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Bitte wenden Sie sich dafür an regionale Öltank-Spezialisten bzw. fragen Sie Ihren Installateur oder den in Ihrer Region zuständigen Grundversorger nach entsprechenden Fachfirmen.
- Bekomme ich eine Förderung für den Wechsel zu moderner Erdgastechnik?
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Die NBB kann leider keinerlei Aussagen zu Förderungen durch den Bund, die Länder oder den Grundversorger (Energielieferanten) im jeweiligen Versorgungsgebiet für einen Energieträgerwechsel treffen. Bitte wenden Sie sich dazu an die vorgenannten Institutionen, Ihren Installateur oder einen Energieberater.
- Ich möchte meinen Netzanschluss vorübergehend nicht nutzen, was muss ich tun?
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Bitte wenden Sie sich an unsere Servicehotline unter 030 81876-2020 (Menüpunkt 4) zur Vereinbarung eines Zählerabnahmetermins.
- Wie beantrage ich eine Trennung des Netzanschlusses?
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Die Trennung eines vorhandenen Erdgasnetzanschlusses ist aus Sicherheitsgründen immer dann erforderlich, wenn ein Gebäude ganz oder in Teilen abgerissen werden soll und eine sichere Verwahrung des Netzanschlusses nicht sichergestellt werden kann. Bitte nutzen Sie hierfür unser KUNDENANSCHLUSSPORTAL und wählen im Anfrageverlauf die Serviceleistung Trennung aus. Damit wird das Netzanschlussverhältnis mit dem Netzbetreiber dauerhaft beendet.
- Ich wünsche eine Änderung an meinem bestehenden Erdgasnetzanschluss (Leistungserhöhung, Umverlegung, etc.). Was muss ich tun?
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Bitte nutzen Sie hierfür unser KUNDENANSCHLUSSPORTAL und wählen im Anfrageverlauf die Serviceleistung Änderung am Netzanschluss aus.
- Wie funktioniert die Erdgasversorgung, kann ich mir einen Lieferanten frei wählen?
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Mit Inbetriebnahme Ihres Erdgasnetzanschlusses erhalten Sie Erdgas vom sogenannten Grundversorger, sofern Sie uns nicht einen anderen Versorger in der Inbetriebsetzungsanzeige Ihres Installateurs benannt haben. Grundsätzlich können Sie Ihren Erdgaslieferanten frei wählen.
- Wann wird der Zähler gesetzt?
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Nachdem die Installationsarbeiten fertiggestellt sind, reicht Ihr Installateur eine Inbetriebsetzungsanzeige bei uns ein und vereinbart einen Termin mit unserem Dienstleister zur Zählermontage.
- Ich benötige einen Gas-Installateur, wo erhalte ich Kontaktdaten?
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Eine Übersicht über die von der NBB zugelassenen Installateure können Sie in unserer INSTALLATEURSUCHE erhalten.
- Wie muss der Anschlussraum aussehen?
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Anschlüsse können nur in trockenen, frostfreien, verschließ- und belüftbaren Räumen untergebracht werden. Die Leitungen, Absperr-, Regel- und Zählereinrichtungen müssen vor Beschädigung geschützt und jederzeit gut zugänglich sein. Vor den Anschlusseinrichtungen ist ein Arbeitsbereich dauerhaft freizuhalten. Netzanschlussleitungen dürfen nicht in Lagerräume für explosible oder leicht entzündliche Stoffe eingeführt werden. (Anmerkung: Die Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) lässt die Nutzung von Heizöllagerräumen mit einem Lagervolumen von bis zu 5.000 Litern als Anschlussraum zu.) Innerhalb der Ölwanne werden keine Netzanschlüsse hergestellt.
- Stimmt es, dass man das Leerrohr selbst besorgen muss?
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Sofern der Anschluss Ihres Gebäudes durch eine Bodenplatte geführt werden muss, ist die Bereitstellung bzw. der Aufbruch sowie der Einbau einer Ein- oder Mehrsparten-Hauseinführung in die Bodenplatte durch den Bauherren zu erbringen. Die NBB empfiehlt hierzu die Bauherrenpakete der Hersteller Hauff bzw. Doyma. Bei Bestandsgebäuden mit Keller erfolgt der Einbau einer Hauseinführungskombination in der Regel durch das Rohrleitungsbauunternehmen mittels einer Kernbohrung durch das Mauerwerk und die Abdichtung des Ringspaltes.
- Was ist eine Mehrspartenhauseinführung?
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Eine Mehrspartenhauseinführung (MSHE) ermöglicht die Durchführung aller Medien (Strom, Gas, Wasser, Telefon) durch einen einzigen, platzsparenden Wand- oder Bodendurchbruch. Die an die Kabel- oder Rohrdurchmesser angepassten Dichtungen gewährleisten dauerhaft die Wasserdichtigkeit. Zudem wird weniger Platz für die Einführungen in Anspruch genommen. Die MSHE ist grundsätzlich vom Bauherren zu stellen. Die NBB empfiehlt hierzu die Bauherrenpakete der Hersteller Hauff bzw. Doyma
- Kann der Netzanschluss mit anderen Medien in einem Graben verlegt werden?
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Grundsätzlich schon, aber vorher sollte das mit der NBB, den Rohrleitungsbauunternehmen, der Hausbaufirma bzw. dem Architekten im Detail besprochen werden.
- Kann ich auch Eigenleistungen erbringen?
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Die Tiefbauarbeiten auf Ihrem privaten Grundstück, sowie die Kernbohrung und Abdichtung Ihres Gebäudes können Sie in Eigenleistung erbringen. Bitte beachten Sie dazu auch unser PREISBLATT. Die Arbeiten im öffentlichen Bereich sowie alle Rohrbauarbeiten sind Teil unserer Dienstleistung für Sie.
- Wie tief liegt der Netzanschluss?
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In der Regel liegen unsere Anschlussleitungen in einer Tiefe von ca. 70 cm.
- Welches Unternehmen stellt den Netzanschluss her?
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Die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG legt das zuständige Rohrleitungsbauunternehmen (RBU) für die Herstellung des Anschlusses fest. Das von NBB beauftragte Rohrleitungsbauunternehmen wird zwecks Terminabsprache für die Herstellung des Netzanschlusses Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
- Wann muss ich den Netzanschluss beantragen?
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Ihre Anfrage sollten Sie rechtzeitig stellen, am besten dann, wenn Sie sich für Erdgas als Energieträger entschieden haben. Bauherren sollten den Netzanschluss nach Erhalt der Baugenehmigung anfragen.
- Den Auftrag habe ich eingereicht, wann wird der Netzanschluss gelegt?
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Nach Eingang und Verarbeitung Ihres Auftrages erhalten Sie von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung. In dieser ist der weitere Ablauf beschrieben. Bitte beachten Sie, dass die NBB ggf. notwendige Genehmigungen von den zuständigen Straßen- und Grünflächen- bzw. Tiefbauämtern und ggf. die Zustimmung weiterer Eigentümer von privaten zu nutzenden Grundstücken einholen muss. Bitte beauftragen Sie uns rechtzeitig, da in besonderen Fällen umfangreiche Planungen durchzuführen bzw. Genehmigungen von Behörden und Ämtern durch uns einzuholen sind. Dies kann 8 bis 12 Wochen dauern.
- Ich habe meine Angebotsunterlagen erhalten, wie geht es weiter?
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Bitte reichen Sie die Erstschrift Ihres Angebotes mit der/den Unterschrift*en des/der Auftraggeber*s sowie aller Grundstücksmiteigentümer bei uns ein, damit beauftragen Sie den Netzbetreiber mit der Herstellung des Netzanschlusses.
- Werden Gebühren fällig, wenn der Netzanschluss längere Zeit nicht genutzt wird?
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Nein, Kosten für die Nichtnutzung des Anschlusses entstehen Ihnen nicht.
Erst bei zustande kommen eines Energieliefervertrages mit einem Energielieferanten und dem daraus entstehenden Erdgasverbrauch entrichten Sie nutzungsabhängig sogenannte Netznutzungsentgelte, die Ihnen auf Ihrer Abrechnung zur Energielieferung ausgewiesen werden. - Was ist ein Baukostenzuschuss (BKZ)?
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Sind oder waren Netzinvestitionen, zum Beispiel für die Neulegung bzw. die Verstärkung der Versorgungsleitung notwendig, kann zusätzlich zu den Kosten des Netzanschlusses ein individuell zu ermittelnder Baukostenzuschuss (BKZ) erhoben werden.
- Wann erhalte ich für die Neuverlegung oder Änderung meines Netzanschlusses die Rechnung?
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Nach der Fertigstellung des Erdgasnetzanschlusses wird ein Aufmaß erstellt. Die dabei ermittelte Länge des Netzanschlusses ist Grundlage für die Berechnung (gemäß gültigem Preisblatt der NBB). Die Rechnung erhalten Sie ca. 1 Monat nach Fertigstellung Ihres Erdgasnetzanschlusses.
- Kann der Netzanschluss auch grabenlos verlegt werden?
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Grundsätzlich werden Netzanschlüsse durch die NBB oder durch ein von der NBB beauftragtes RBU in offener Bauweise (Rohrgraben) hergestellt. Dem Wunsch nach einer möglichst grabenlosen Verlegung kann nur im Einzelfall und nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten entsprochen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Ausführung einer grabenlosen Herstellung des Netzanschlusses besteht grundsätzlich nicht. Die Entscheidung zur grabenlosen Herstellung erfolgt stets vor Ort und ausschließlich nach abschließender Beurteilung durch das bauausführende RBU.
- Gibt es Leistungsausschlüsse bei der Herstellung von Netzanschlüssen gemäß dem gültigen Preisblatt der NBB?
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Ja, abweichend von dem Pauschalpreismodell werden die Anschlusskosten bei Vorliegen von einem der nachfolgend aufgeführten Punkte abweichend vom Preisblatt nach tatsächlichem Aufwand oder zu vereinbarten Festpreisen abgerechnet:
- Welche Bedingungen müssen zur Herstellung des Anschlusses erfüllt sein?
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Das Grundstück muss zur Herstellung der Anschlussleitung vorbereitet sein. Die Leitungstrasse muss frei zugänglich sein und es dürfen sich darauf keine Gerüste, Baucontainer, Erdaushub, Schutt oder sonstige Materialien befinden.
Für den Anschluss ist ein geeigneter frostfreier Raum zur Verfügung zu stellen. Der Anschluss ist während der Bauphase gegen Manipulationen und Beschädigungen zu schützen. Öffnungen, zum Beispiel für Fenster, müssen vor der Herstellung des Anschlusses verschlossen sein, soweit Öffnungen vorhanden sind.
Anschlüsse für Neubauten
Ringraumdichtungen sind erforderlich, sofern eine erhöhte Anforderung an den Schutz vor eindringendem Wasser (Wassereinwirkungsklassen nach DIN 18533) besteht. Diese Anforderung wird durch Ihren Architekten bzw. Ihren Haushersteller definiert. Der entsprechende Dichtungssatz ist bauseitig bereitzustellen und die Rohrhülse in die Durchführung der Gebäudewand bauseits einzusetzen.Anschlüsse für Bestandsgebäude
Bei Bestandsgebäuden erfolgt der Einbau einer Hauseinführungskombination in der Regel durch das Rohrleitungsbauunternehmen mittels einer Kernbohrung durch das Mauerwerk und die Abdichtung des Ringspaltes . - Welche Anforderungen gibt es an die Leitungstrasse auf dem Grundstück?
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Die Überbauung von Erdgas-Netzanschlüssen und das Bepflanzen des Trassenverlaufes mit Bäumen oder tiefwurzelnden Pflanzen ist innerhalb eines einzuhaltenden Schutzstreifens von 2 m (Mittellage der Anschlussleitung) nicht zulässig. Der Trassenverlauf muss dauerhaft für ggf. erforderliche Wartungs- und Reparaturaufgaben zugänglich bleiben.
- Wieviel kostet ein Erdgasnetzanschluss?
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In den meisten Fällen können wir Ihnen ein Angebot nach einer Pauschale unterbreiten. Maßgebend hierfür ist die Entfernung zwischen der Grundstücksgrenze und dem Hauseinführungspunkt. Bitte informieren Sie sich über unsere Preise im aktuellen PREISBLATT der NBB.
- Welche Unterlagen muss ich meiner Anfrage beifügen?
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Bitte halten Sie für Ihre Anfrage über unser KUNDENANSCHLUSSPORTAL einen Lageplan des Grundstücks mit vermaßten Gebäuden und einen Grundriss des untersten Geschosses mit Angabe des Hauseinführungspunktes bzw. bei nicht unterkellerten Gebäuden die Lage des Leerrohres unter der Bodenplatte für den Upload bereit.
- Gibt es Anfrageformulare im Internet?
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Dafür steht Ihnen unser KUNDENANSCHLUSSPORTAL zur Verfügung. Hier können Sie Ihre Anfrage vollständig digital in Formularform an uns zu übermitteln. Im Kundenanschlussportal können Sie uns Fotos, Lagepläne oder weitere Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung stellen. Unser Portal stellt Ihnen dort Ihr Angebot zur Verfügung und Sie erhalten nach der Beauftragung jederzeit den Überblick zur Herstellung des Netzanschlusses. Die in Ihrem Wohnort zuständigen Grundversorger stellen auf Ihren Webseiten meist auch eine Möglichkeit zur Anfrage für eine Erdgas-Versorgung bereit.
- Wer beantwortet meine Fragen zum Netzanschluss?
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Bitte nutzen Sie unsere Fragen und Antworten (FAQ) und unsere Hilfetexte im Anfrageprozess des KUNDENANSCHLUSSPORTALS.
- Wie frage ich einen Netzanschluss an?
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Sie finden auf unserer Webseite in unserem KUNDENANSCHLUSSPORTAL die Möglichkeit, Ihre Anfrage online an uns zu richten.
Download
Die DVGW-Broschüre für Privatkunden "Ihre Gasabrechnung: Mit Sicherheit richtig. Wichtige Informationen zur Gasabrechnung für Privathaushalte" finden Sie unter dem untenstehenden Link. Mit der Broschüre können Gasversorgungsunternehmen bei ihren Privatkunden für Transparenz bei der thermischen Gasabrechnung sorgen. Zudem werden für Verbraucher relevante Begriffe - wie "Umrechnungsfaktor" und "Thermische Energie" - erklärt. Anhand einer Musterrechnung wird so verdeutlicht, worauf Verbraucher bei der Gasabrechnung achten sollten.