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Leitungsrechte 
Wir sind für die GASAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft, EMB Energie Mark Brandenburg GmbH und Havelländische Stadtwerke GmbH bevollmächtigt, bei allen anstehenden Fragen zu Leitungsrechten die notwendigen Verhandlungen zu führen.

Für alle Fragen im Zusammenhang mit Leitungsrechten, auch zu Mitbenutzungen von öffentlichen Verkehrswegen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei folgenden Themengebieten sind wir Ihnen behilflich:
  • Leitungsrechte für die GASAG AG
    (Frau Eckhardt
  • Leitungsrechte für die GASAG AG (nach GBBerG)
    (Herr Besler)
  • Leitungsrechte für die EMB Energie Mark Brandenburg GmbH
    (Frau Braune)
  • Leitungsrechte für die Havelländische Stadtwerke GmbH
    (Frau Räthe
  • Leitungsrechte allgemein
    (Herr Besler
Sofern sich Ihr Grundstück im Beitrittsgebiet der neuen Bundesländer befindet, ist mit Inkrafttreten des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) zum 25.12.1993 bereits eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit begründet, ohne dass sie im Grundbuch steht. Voraussetzung zur Anwendung des § 9 des Grundbuchbereinigungsgesetzes ist, dass die Leitung zum Tag des Beitrittes am 03.10.1990 in Betrieb war. Bitte beachten Sie hierzu auch das rechts als Download hinterlegte Merkblatt für Grundstückseigentümer über Entschädigungsleistungen der NBB.

ANSPRECHPARTNER

Team Leitungsrechte

Telefon:030 81876-2770
Telefax:030 81876-2729

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