Alle aufgeführten Entgelte stehen Ihnen auch rechts im Downloadbereich zur Verfügung.
Netzentgelte
Netzentgelte für SonderformenAbweichend von der Berechnung der Netzentgelte nach § 18 GasNEV kann das Netzentgelt auf Grundlage der konkreten gaswirtschaftlichen Leistung entsprechend § 20 GasNEV berechnet werden.
Wichtiger Hinweis für Sonderentgelte ab 2013!
Die Bundesnetzagentur hat den
"Leitfaden der Regulierungsbehörden zur Ermittlung von Sonderentgelten nach § 20 Abs. 2 GasNEV" veröffentlicht. Damit gelten neue und umfangreichere Vorgaben für die Ermittlung und Gewährung von Sonderentgelten ab 2013. Wenn Sie ein Sonderentgelt nach § 20 Abs. 2 GasNEV bei der NBB für 2013 in Anspruch nehmen möchten, benötigen wir von Ihnen die
als Download bereitgestellte Excel-Vorlage ausgefüllt und unter Beifügung aller Anlagen bis spätestens 31.08.2012 zurück.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei unseren aktuellen Meldungen.
Hier erfahren Sie mehr.
Die derzeit gültigen Netzentgelte für Sonderformen in den Teilnetzen Berlin, Brandenburg und Spree-Niederlausitz können Sie herunterladen: