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Grundversorgung 
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

In die Grundversorgung fallen all diejenigen Endkunden, die keinen gültigen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben, aber dennoch Energie entnehmen.

In denen von der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG betriebenen Netzen wurden entsprechend § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG für den Zeitraum vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2012 folgende Grundversorger festgestellt:

Teilnetz BerlinGASAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft
Henriette-Herz-Platz 4 in 10178 Berlin

Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Grundversorgung von Haushaltskunden mit Erdgas werden über die GASAG Berliner Gaswerke AG als Grundversorger für das Teilnetz Berlin unter www.gasag.de zur Verfügung gestellt.

Teilnetz Brandenburg
EMB Energie Mark Brandenburg GmbH
Großbeerenstraße 181-183 in 14482 Potsdam
Die Aufstellung aller versorgten Gemeinden finden Sie hier.

Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Grundversorgung von Haushaltskunden mit Erdgas werden über die EMB Energie Mark Brandenburg GmbH als Grundversorger für das Teilnetz Brandenburg unter www.emb-gmbh.de zur Verfügung gestellt.

Teilnetz HSW
Havelländische Stadtwerke GmbH
Mielestraße 2 in 14542 Werder
Die Aufstellung aller versorgten Gemeinden finden Sie hier

Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Grundversorgung von Haushaltskunden mit Erdgas werden über die Havelländische Stadtwerke GmbH als Grundversorger für das Teilnetz HSW unter www.hswgmbh.de zur Verfügung gestellt.

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