Der Messstellenbetreiber bestimmt Art, Zahl und Größe von Mess- und Steuereinrichtungen. Die Rollen Messstellenbetreiber und Messdienstleister können auseinander fallen. In einem solchen Fall führt der Messdienstleister die Messung durch und hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der entnommenen Energie sowie die form- und fristgerechte Datenübertragung an den Netzbetreiber gewährleistet sind.
Im Fall, dass der Anschlussnutzer keinen Dritten zur Durchführung des Messstellenbetriebs und / oder der Messdienstleistung beauftragt und bei Ausfall eines Dritten übernimmt die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg die Rolle des Grundmessstellenbetreibers und -dienstleisters. Somit ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet, dass sowohl der Betrieb als auch die Messung der Einrichtungen ordnungsgemäß erfolgen.