Die Prüfung, der Bau und der Betrieb des Netzanschlusses erfolgen nach den Bestimmungen des Teils 6 „Biogas“ der
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) und unter Berücksichtigung der Grundsätze der effizienten Leistungserbringung.
Zur Feststellung des Umfanges der Prüfungen des Netzanschlussbegehrens gemäß § 33 Abs. 3, 4 GasNZV bittet die NBB um die termingerechte Übergabe der mindestens erforderlichen Angaben. Bitte nutzen Sie hierfür das rechts im Downloadbereich bereitgestellte „
Anfrageformular zum Anschluss von Biogasanlagen“.
Die Bedingungen für den Netzanschluss gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 2 GasNZV entsprechen den Vorgaben, die sich aus Teil 6 der GasNZV sowie dem geltenden Technischen Regelwerk des DVGW ergeben.